Gesetzliche Formvorschriften gibt es auch für die Betreuungsverfügung nicht, jedoch ist Schriftform dringend zu empfehlen.
Keine Geschäftsfähigkeit vorausgesetzt
Um eine Betreuungsverfügung zu verfassen, müssen Sie nicht voll geschäftsfähig sein. Sie wird beachtet, solange ihr Inhalt sinnvoll erscheint.
Tipp
Sie müssen also keine Zeugen hinzuziehen, die Ihre Geschäftsfähigkeit bestätigen.