ivw
Klicken Sie auf die Karikatur und Sie sehen sie größer.

Widerruf und Änderung der Vorsorgevollmacht

... Umkehren erlaubt
Natürlich können Sie die einmal erteilte Vollmacht jederzeit widerrufen - zumindest solange Sie geschäftsfähig sind.

Vorgehen bei Widerruf oder Änderung

Wollen Sie Ihre Vollmacht widerrufen, sollten Sie dies dem Bevollmächtigten - am besten schriftlich - mitteilen. Falls er das Original der Vollmacht in Händen hat, bitten Sie ihn, dieses zurückzugeben.

Zur Sicherheit sollten Sie alle Kopien der Vollmacht vernichten und ein neues Dokument erstellen. Es empfiehlt sich auch, auf diesem zu vermerken, dass es alle älteren Vorsorgevollmachten ersetzt.

Tipp

Bedenken Sie, dass der Widerruf einer Vollmacht umso schwieriger wird, je mehr Ausfertigungen der Vollmacht in Umlauf sind.


Wichtige Vorschriften:
BGB § 1901
BGB § 1903

Weitere themenbezogene Seiten
Zuletzt aktualisiert am 16.01.2011

Die Informationen auf unserer Homepage sind sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge kann jedoch nicht übernommen werden.
  • Druckversion
  • Zurück
Pfad zur aktuellen Seite
Sie befinden sich hier: Start > Vorsorge & Verfügung > Vorsorgevollmacht
Hauptnavigation
Webseiten der D.A.S.
Allgemeine Seiten
Europas Nr.1 im Rechtsschutz.
 
Suchbegriff eingeben - mit Enter-Taste Suche starten