Natürlich können Sie die einmal erteilte Vollmacht jederzeit widerrufen - zumindest solange Sie geschäftsfähig sind.
Vorgehen bei Widerruf oder Änderung
Wollen Sie Ihre Vollmacht widerrufen, sollten Sie dies dem Bevollmächtigten - am besten schriftlich - mitteilen. Falls er das Original der Vollmacht in Händen hat, bitten Sie ihn, dieses zurückzugeben.
Zur Sicherheit sollten Sie alle Kopien der Vollmacht vernichten und ein neues Dokument erstellen. Es empfiehlt sich auch, auf diesem zu vermerken, dass es alle älteren Vorsorgevollmachten ersetzt.
Tipp
Bedenken Sie, dass der Widerruf einer Vollmacht umso schwieriger wird, je mehr Ausfertigungen der Vollmacht in Umlauf sind.
Wichtige Vorschriften:
BGB § 1901
BGB § 1903