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Missbrauchsschutz bei der Vorsorgevollmacht

... Vier Augen sehen besser als zwei
Denken Sie daran: Nur eine Person, die Ihr absolutes Vertrauen besitzt, sollte von Ihnen bevollmächtigt werden. Da eine Vollmacht später meist nicht hinterfragt oder geprüft wird, ist sie ein sehr weitgehendes Instrument. Daher muss so genau wie möglich festgelegt sein, welche Befugnisse Ihr Bevollmächtigter haben soll.

Im Notfall

Wenn Sie Ihrem Bevollmächtigten nicht mehr über den Weg trauen, können Sie die Vollmacht widerrufen - allerdings nur, solange Sie noch geschäftsfähig sind.

Tipp

Wollen Sie den Missbrauch Ihrer Vollmacht vermeiden, setzen Sie einen "Kontrollbetreuer" ein, der den Bevollmächtigten überwacht.



Hier einige weitere Vorschläge zur Absicherung

  • Einzelne Aufgaben, mit denen Sie den Bevollmächtigten nicht betrauen wollen, sollten Sie ausdrücklich ausklammern.
  • Doppelbevollmächtigung: Sie können zwei Bevollmächtigte bestellen, die sich gegenseitig kontrollieren, die also nur gemeinsam und einstimmig tätig werden dürfen. Nachteil: Unflexibles Verfahren im Notfall.
  • Sie können festlegen, dass Ihre Vorsorgevollmacht nur wirksam ist, wenn der Bevollmächtigte gleichzeitig ein ärztliches Attest darüber vorlegen kann, dass Sie nicht mehr geschäftsfähig sind. Nachteil: Unflexibel im Notfall, Zeitverlust.
  • Schließen Sie ausdrücklich aus, dass der Bevollmächtigte Ihr Vermögen für eigene Zwecke verwenden darf - oder genehmigen Sie es ihm nur in einem bestimmten Rahmen.
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Zuletzt aktualisiert am 16.01.2011

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