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Vorsorgevollmacht

 

Mit der Patientenverfügung wenden Sie sich direkt an den behandelnden Mediziner und geben ihm Behandlungsanweisungen. Mit einer Vorsorgevollmacht lassen Sie dagegen Ihre gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten durch eine dritte Person regeln oder beauftragen sie mit der Überwachung der in der Patientenverfügung geregelten Anordnungen.

  • Aufbewahrung der Vorsorgevollmacht

    Wohin mit der Vollmacht? Unter die Matratze? Zum Rechtsanwalt? Es gibt Stellen, an denen Ihre Vollmacht sicher ist und trotzdem schnellstens gefunden wird.
    Mehr zur Aufbewahrung der Vorsorgevollmacht ...

  • Missbrauchsschutz

    Wer rechtfertigt Ihr Vertrauen? Auf wen können Sie sich verlassen? Ihre Vollmacht öffnet dem Bevollmächtigten nämlich Tür und Tor zu Ihrem Leben. Entwickeln Sie ein gesundes Misstrauen.
    Mehr zum Missbrauchschutz ...

Zuletzt aktualisiert am 15.02.2011

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