Schönheitsoperationen: Kosten und Risiken

Immer mehr Menschen machen auch in Deutschland von der Möglichkeit Gebrauch, ihren Körper nach Wunsch modellieren zu lassen. Die Risiken solcher Eingriffe werden häufig unterschätzt: Nerven können durchtrennt werden, Beeinträchtigungen durch die Narkose können die Folge sein oder es Mängel aufgrund fehlender Hygiene auf.






Frage: Was empfehlen Sie, wenn man eine Schönheitsoperation vornehmen lassen möchte?

Antwort D.A.S: Schönheitschirurg ist kein geschützter Titel und deshalb muss man unbedingt auf die Qualifikation des Arztes achten. Ihr Arzt sollte ausgewiesener Facharzt für plastische Chirurgie sein.

Frage: Was muss ich denn bei Wahl des Arztes beachten?

Antwort D.A.S: Konsultieren Sie unbedingt mehrere Ärzte und entscheiden Sie sich dann für denjenigen, der umfassend informiert und aufklärt und zwar nicht nur über die Erfolge, sondern auch über die Risiken und den Ablauf des Eingriffs sowie die Narkose. Ein seriöser Arzt weist auf alle denkbaren Konsequenzen hin bis hin zur Möglichkeit eines kosmetischen Misserfolges oder gar einer postoperativen Entstellung.

Frage: Wer klärt mich denn über die Kosten eines kosmetischen Eingriffs auf?

Antwort D.A.S: Das ist die Aufgabe des Arztes. Zusätzlich muss er auch darauf hinweisen, dass die Krankenkassen generell nicht für Schönheitsoperationen aufkommen. Anders sieht es aus, wenn jemand extrem entstellt und dadurch auch psychisch schwer belastet ist. In jedem Fall sollte man sich unbedingt einen Kostenvoranschlag geben lassen und in keinem Fall eine Vorauszahlung leisten.

Frage: Nach einer Schönheits-OP kann man ja in der Regel ein paar Tage lang nicht arbeiten. Kann ich mich dann krankschreiben lassen und mein Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter?

Antwort D.A.S: Nein, für eine Schönheits-OP kann man sich nicht krankschreiben lassen. Dafür muss man schon seinen Urlaub opfern.

Frage: Und wie ist es, wenn ich es Komplikationen bei der OP gibt und ich danach Folgeerkrankungen habe?

Antwort D.A.S: Erkranken Sie infolge einer Schönheitsoperation und sind arbeitsunfähig, muss weder der Arbeitgeber das Gehalt noch die Krankenkasse das Krankengeld zahlen. Seit 2007 muss sie noch nicht mal die Kosten für die Behandlung voll bezahlen.

Frage: Haben Sie noch einen Tipp für das Beratungsgespräch mit dem Arzt?

Antwort D.A.S: Es ist sehr sinnvoll das Aufklärungsgespräch in Gegenwart eines Zeugen zu führen, denn im Ernstfall muss der Patient beweisen, dass der Arzt ihn nicht richtig aufgeklärt hat. Und was noch sehr wichtig ist: Der Vertrag darf keinen Haftungsausschluss enthalten und man sollte ihn niemals sofort unterschreiben, sondern immer erst nach einer gewissen Bedenkzeit.

Frage: Was passiert, wenn man mit dem Resultat der Operation nicht zufrieden ist oder sie richtig schief gegangen ist?

Antwort D.A.S: Klären Sie im Vorfeld, wer die Kosten trägt, wenn Sie nicht zufrieden sind und ein Korrektureingriff nötig ist. Geht bei der Operation etwas richtig schief, dann müssen Sie vorgehen, wie bei einem ärztlichen Kunstfehler.

Frage: Und was heißt das konkret, was muss ich dann machen?

Antwort D.A.S: Notieren Sie Daten und Namen der behandelnden Ärzte und eventueller Zeugen und fordern Sie unbedingt den OP-Bericht der behandelnden Ärzten an. Und da generell der Patient den Behandlungsfehler des Arztes nachweisen muss, ist ein medizinisches Gutachten, das den Fehler bestätigt, absolut sinnvoll.

Frage: Angenommen, ich möchte oder muss nun juristische Schritte einleiten. Welche Vorgehensweise empfehlen Sie dann?

Antwort D.A.S: Nehmen Sie sich unbedingt einen Fachanwalt für Medizinrecht, denn auf der gegnerischen Seite hat man es meistens mit der Berufshaftpflichtversicherung des Arztes zu tun und das sind Profis. Es ist auch günstig, wenn man eine Rechtsschutzversicherung für einen solchen Fall hat, denn sie übernimmt die Kosten für den Anwalt, das Gericht und den Sachverständigen.

Frage: Welche Ansprüche gegen den Arzt kann ich Ihrer Meinung nach geltend machen?

Antwort D.A.S: Sie können alle Aufwendungen geltend machen, die in Geld zu bemessen sind, das sind Kosten für die Heilbehandlung, entgangener Gewinn oder Verdienstausfall sowie Schmerzensgeld, das wird von den Gerichten je nach Einzelfall festgelegt wird.

Damit aus dem Traum von Schönheit kein Alptraum wird, sollten Sie sich genau überlegen, ob die Schönheits-OP wirklich notwendig ist. Wer sich trotz der Risiken zu einem kosmetischen Eingriff entschließt, sollte sich im Vorfeld gut erkundigen.

Zuletzt aktualisiert am 21.10.2009

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