1.5.2009 (Hinweis: Ältere Beiträge können von der aktuellen Rechtslage abweichen.)
Tatort Bürgersteig
Auch auf dem Gehweg gelten Regeln
Ob man ihn Gehweg, Bürgersteig oder Fußgängerweg nennt: Rechtlich handelt es sich um ein nur für den Fußverkehr zugelassenes Bauwerk. Doch neben den Fußgängern tummeln sich auch andere Verkehrsteilnehmer auf dem Bürgersteig. So muss der Fußgänger häufig einen Slalom um Bistrotische, Hundekot oder Lieferwägen vollführen, während er gleichzeitig Rollerskater, Kleinkinder auf Fahrrädern fest im Auge behalten muss. Doch Fußgänger müssen nicht alle Behinderungen einfach akzeptieren.
Fahrräder und Skater auf dem Bürgersteig?
Kinder bis zu ihrem achten Geburtstag müssen, Kinder bis 10 Jahre dürfen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, die Eltern dagegen müssen die Strasse oder den Fahrradweg benutzen. Ansonsten ist der Fußgängerweg, wie der Name schon sagt, ausschließlich den Fußgängern vorbehalten. Daran müssen sich auch Fahrradkuriere halten, unabhängig davon, wie eilig ihre Lieferung ist. Bei einer Kollision mit einem Fußgänger auf dem Bürgersteig haften sie oder ihre Haftpflichtversicherung für den Personen- und Sachschaden. Bis zum 1.9.2009 mussten Inlins-Skater im Gegensatz zu den Fahrradfahrern den Gehweg benutzen. Dabei kam es häufig zu Unfällen, da Skater meist sehr schnell unterwegs sind. "Ist der Inline-Skater für den Unfall verantwortlich, dann haftet er oder seine Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden", erklärt Christine Lewetz von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung"
Caféhausatmosphäre am Gehweg
Cafétische auf dem Bürgersteig vermitteln ein italienisches, mediterranes Flair, für die Fußgänger, die sich, vielleicht noch mit Geh- oder Kinderwagen, um Tische und Gäste herumschlängeln müssen, sind sie eher hinderlich. Laut D.A.S. Versicherung ist der Bürgersteig öffentlicher Grund: "Für die gastronomische Nutzung muss deshalb der Wirt eine Sondernutzungserlaubnis für die Außengastronomie beantragen. Fühlt sich beispielsweise ein Fußgänger durch Stühle und Tische auf dem Gehweg massiv gestört, kann er im Zweifel beim Ordnungsamt erfragen, ob der betreffende Wirt über eine behördliche Erlaubnis verfügt."
Der Tritt ins Glück
Noch häufiger wird die Freude am Spaziergang auf dem Bürgersteig oder im Park durch Hundekot beeinträchtigt. Um dies zu vermeiden ist bereits in vielen Gemeindesatzungen geregelt, dass der Hundehalter die Hundehaufen beseitigen muss - bei Nicht-Einhaltung droht ein Bußgeld. In der Realität wird diese Strafe jedoch selten verhängt. Tritt ein Fußgänger mit seinen neuen Schuhen in einen Hundehaufen, so kann er einen Teil des Schadens vom Hundehalter einfordern. Die restlichen Kosten muss der Geschädigte meist selbst tragen, da er den Hundekot hätte bemerken müssen und ihn somit eine Mitschuld trifft. Wird er dagegen von einem Hund angegriffen, so ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt, dass der Tierhalter haftet, wenn der Hund jemanden verletzt oder etwas beschädigt.
Rechts vor Links am Gehweg?
Ist der Bürgersteig zu schmal für "Gegenverkehr", gelten die Verhaltensmaßregeln der Straßenverkehrsordnung (STVO). Paragraph 1 fordert von allen Verkehrsteilnehmern ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. "Dazu gehört auch, dass beispielsweise auf ältere Menschen mit und ohne Gehwagen und auf Mütter mit Kinderwagen Rücksicht genommen und ihnen Vorfahrt gewährt wird", erläutert die D.A.S.. Also: Vorfahrt frei für Geh- und Kinderwagen!
Zuletzt aktualisiert am 27.05.2011
Die Informationen auf unserer Homepage sind sorgfältig recherchiert. Eine
Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge kann
jedoch nicht übernommen werden.
Hinweis
Video-Stream
Die Verkehrsregeln für Fahrradfahrer und Inline-Skater wurden zum 1.9.2009 geändert!