Die Höchstgeschwindigkeiten betragen
- auf Landstraßen 90 km/h
- auf Schnellstraßen und Autobahnen derzeit 130 km/h.
An Bahnübergängen darf nicht schneller als 30 km/h und mit Schneeketten nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.
In Tschechien gilt ganzjährige Lichtpflicht. Es müssen sowohl im Pkw als auch im Lkw immer ein Set Ersatz-Glühlampen mitgeführt werden.
Fahranfänger sind durch ein rundes grünes Schild mit einem rot umrandeten weißen Dreieck in der Mitte, welches ein Z enthält, zu kennzeichnen.
Es gilt vor und auf Fußgängerüberwegen ein Überholverbot. Auch an Bussen, die zum Transport von Kindern gekennzeichnet sind, darf nicht vorbeigefahren werden.
Durchgehende gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten ein Halteverbot. Befinden sich dort gestrichelte gelbe Linien oder ist die Fahrbahn blau markiert ist dies Hinweis auf ein Parkverbot.
Beachten Sie auch, dass in der Zeit von 5-19 Uhr ein Abstand von 3,5m zwischen parkendem Kfz und Straßenbahnschienen einzuhalten ist.
Spikesreifen sind verboten.
Es ist nur die Einfuhr von max. 10 Litern Reservesprit erlaubt.
Wichtig für Radfahrer: Radfahrer unter 18 Jahren unterliegen der Helmpflicht!