Die Höchstgeschwindigkeiten betragen
- auf Landstraßen 90 km/h
- auf Schnellstraßen 100 km/h
- auf Autobahnen 120 km/h.
Wichtig: Mitfahrende Hunde sind im Fahrzeug anzuschnallen!
Bei Alkoholverstößen droht eine Geldbuße von mindestens 300 Euro, wobei allgemein die 0,5 Promille-Grenze gilt.
Für Fahrer, die Ihre Fahrerlaubnis weniger als zwei Jahre besitzen oder die Fahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen führen, gilt die 0,3 Promille-Grenze.
Das Abschleppen mit einem privaten Fahrzeug ist verboten.
Werden Verkehrsverstöße direkt von einem Polizisten in Anwesenheit des Fahrers bemerkt, ist die verhängte Geldbuße sofort zu bezahlen, da ansonsten das Fahrzeug in Verwahrung genommen werden kann.