Nicht nur für Urlauber erweist sich die Schweiz als teures Terrain, auch Verkehrssünder müssen hier besonders tief in die Tasche greifen.
Als häufig für den Transitverkehr genutztes Land droht die Schweiz mit nahezu den höchsten Bußgeldern in Europa bei Verkehrsverstößen.
Anstelle von 35 Euro für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Deutschland verlangen die Schweizer Behörden für dasselbe Vergehen mindestens 120 Euro!
Da erscheint es sehr ratsam, sich mit den abweichenden Straßenverkehrsregeln vertraut zu machen.
Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten betragen
- auf Landstraßen 80 km/h
- auf Schnellstraßen 100 km/h
- auf Autobahnen, die vignettenpflichtig sind, 120 km/h.
Alkoholverstöße werden mit mindestens 775 Euro geahndet. Die Promillegrenze beträgt seit dem 01.06.2006 in der Schweiz 0,8 Promille.
An Bordsteinen, die mit gelben Linien markiert sind, besteht ein Parkverbot. In Kurzparkzonen muss eine Parkscheibe angebracht werden.
Das Handy darf auch in der Schweiz nur mit einer Freisprechanlage benutzt werden.
Wichtig für Winterurlauber ist auch, dass bei der Anordnung einer Schneekettenpflicht diese zumindest auf beiden Antriebsrädern anzubringen sind.
Auf sog. Poststraßen - gekennzeichnet mit einem Horn - haben Post- und Linienbusse stets Vorfahrt.
Ist es auf einer Bergstraße nicht möglich, dass zwei Fahrzeuge nebeneinander vorbeifahren können, so muss in der Regel das bergabwärts fahrende Fahrzeug zurücksetzen.
Eine Ausnahme gilt dann, wenn sich zwei unterschiedlich schwere Fahrzeuge begegnen: Dann muss das leichtere Fahrzeug den Rückzug antreten.