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Verkehrsverstöße und Bußgelder

... Schweden

 

 

In Schweden ist ganztätig mit Abblendlicht zu fahren. Nicht einschalten darf man die Nebelschlussleuchten.

Die Höchstgeschwindigkeiten betragen je nach Beschilderung

  • auf Landstraßen 70 km/h
  • auf Schnellstraßen 90 km/h
  • auf Expressstraßen sowie Autobahnen 110 km/h
  • innerorts häufig 30 km/h je nach Schild.
Unfälle mit Wild sind der Polizei zu melden.

Eine durchgehende gelbe Linie am Fahrbahnrand bedeutet Halteverbot, gestrichelte gelbe Linien oder eine gelbe Zick-Zack-Linie am Fahrbahnrand sowie unser deutsches Schild für eingeschränktes Halteverbot bedeuten in Schweden Parkverbot.

Die Mitnahme von Reservesprit auf Autofähren ist nicht erlaubt.

Auch für Radfahrer gibt es eine Besonderheit: Kinder bis 15 Jahre müssen einen Fahrradhelm tragen!

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Zuletzt aktualisiert am 24.01.2011

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