Seit dem 17.04.2007 gilt für alle Kraftfahrzeuge die ganztätige Lichtpflicht. Auch beim Parken in der Dunkelheit muss zumindest das Standlicht angeschaltet sein.
Es besteht ein Halteverbot 100m vor und hinter Bahnübergängen.
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt innerorts in der Zeit von 5 Uhr - 23 Uhr 50 km/h, von 23 bis 05.00 Uhr 60 km/h.
Außerorts beträgt die Geschwindigkeit auf zweibahnigen Kraftfahrtstraßen 110 km/h, auf einbahnigen Kraftfahrtstraßen und zweibahnigen Landstraßen 100 km/h, ansonsten 90 km/h.
Auf Autobahnen dürfen 130 km/h gefahren werden.
Das Überholen im Bereich von Kreuzungen ist verboten, ebenso die Verwendung von Spikesreifen.
Bei Unfällen besteht generell die Pflicht, die Polizei herbeizurufen.
Wichtig: Fahrer von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen müssen zwingend eine Legitimation des Fahrzeughalters bei sich führen, wenn sich dieser nicht im Fahrzeug befindet!