Österreich ist für uns nicht nur ein beliebtes Urlaubsland, sondern wird auch häufig auf dem Weg in den Süden durchfahren.
Da in Österreich begangene Verkehrsverstöße ab 25 Euro Bußgeld auch in Deutschland vollstreckt werden können, sollte man sich besonders gut bei den abweichenden Verkehrsregeln auskennen.
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt
- außerorts 100 km/h
- auf Autobahnen 130 km/h
- beim Abschleppen 40 km/h.
Beachten Sie auch die Vignettenpflicht auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen! Die Vignetten dürfen nur auf der Windschutzscheibe aufgeklebt werden und nicht vom Tönungsstreifen verdeckt werden.
Die zunächst eingeführte ganztätige Lichtpflicht ist für zweispurige Fahrzeuge seit dem 01.01.2008 wieder entfallen. Für einspurige Fahrzeuge, wie Motorräder, gilt sie weiterhin.
Gelbe Zick-Zack-Linien am Fahrbahnrand bedeuten ein Parkverbot.
Allgemein gilt in Österreich
- die 0,5 Promille-Grenze
- für Fahrer in der Probezeit, die ihren Führerschein kürzer als zwei Jahre besitzen, gilt indes die 0,1 Promille-Grenze.
Daher gilt hier umso mehr: Besser erst gar keinen Alkohol trinken!