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Verkehrsverstöße und Bußgelder

... Niederlande

 

 

Bitte beachten Sie bei einer Reise in die Niederlande, dass dort Verkehrsverstöße teils sehr hartnäckig und mit großem Verwaltungsaufwand verfolgt werden.

Die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten betragen

  • außerorts 80 km/h
  • auf Autobahnen 120 km/h.
An gelb markierten Bordsteinen besteht ein Parkverbot. In blau markierten Zonen benötigen Sie eine Parkscheibe, die gut sichtbar ausgelegt sein muss.

Bei Parkverstößen wird sehr häufig eine Parkkralle am Fahrzeug angebracht, die die Weiterfahrt verhindert. Dies kann Ihnen auch dann passieren, wenn Sie lediglich die erlaubte Parkzeit -auch kurzfristig- an Parkuhren oder Parkscheinautomaten überschreiten.
Entfernt wird diese erst nach vollständiger Bezahlung aller angefallenen Kosten! Alkoholverstöße werden mit mindestens 250 Euro geahndet.

Grundsätzlich gilt in den Niederlanden die 0,5 Promille-Grenze.
Ausnahme: Eine 0,2 Promille-Grenze gilt bei Personen, die den Führerschein noch keine fünf Jahre besitzen, und bei Personen unter 24 Jahren, die ein Kleinkraftrad führen!

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Zuletzt aktualisiert am 24.01.2011

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