ivw

Verkehrsunfall

... Türkei

 

 

Verhalten ...

... am Unfallort Anmerkung
  • Absichern
  • Erste Hilfe leisten
  • Beweise sichern
  • wie bei einem Verkehrsunfall in Deutschland
    Polizei rufen stets Telefon: (in größeren Städten) 155


    Schadenabwicklung ...

    ... mit der Haftpflichtversicherung Anmerkung
    Schadenmeldung an die gegnerische Haftpflichtversicherung in türkischer Sprache per Einschreiben mit Rückschein mit Schadenbelegen in Kopie
    Anspruchsgegner sowohl der Schädiger als auch die Haftpflichtversicherung
    Verjährung
    • 2 Jahre gegenüber dem Halter und der Haftpflichtversicherung
    • 1 Jahr gegenüber dem Fahrer
    • bei Straftat kommt strafrechtliche Verjährungsfrist auch bei Schadensersatzansprüchen zur Anwendung


    Schadenposten ...

    ... Sachschäden
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Reparaturkosten ja
    • gegen Gutachten eines Sachverständigen
    • gegen Reparaturrechnung
    • Abzüge möglich, wenn Reparatur in Türkei günstiger
    Wertminderung ja wenn ein türkischer Gutachter sie feststellt. Nur bei Fahrzeugen, die nicht älter als 3 Jahre sind.
    Mietwagenkosten ja allerdings nur bei absoluter beruflicher Notwendigkeit und wenn keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen
    Nutzungsausfall nein aber ausnahmsweise bei gewerblich genutzten KfZ
    Gutachterkosten ja in der Regel aber nur eines türkischen Gutachters
    Abschleppkosten ja bis zur nächsten Werkstatt
    Standkosten
    Entsorgungskosten
    An- und Abmeldekosten
    Unkostenpauschale nein bei Vorlage von Quittungen, Post- und Telefongebühren
    Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung ja Belege: Abrechnung der Versicherung und Beleg über Gesamtfahrzeugschaden (z.B. Reparaturrechnung)
    Höherstufung bei der Vollkaskoversicherung
    Sonstiges ja nur teilweise; z.B. Bekleidungs- und Gepäckschäden

    ... Personenschäden
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Heilungskosten ja sofern sie nicht von der eigenen Krankenversicherung übernommen werden
    Erwerbsminderung und -ausfall ja
    Schmerzensgeld ja jedoch ist es erheblich geringer als in Deutschland
    Kosten bei Todesfall ja
    • Hinterbliebene erhalten Schmerzensgeld
    • Hinterbliebenenunterhalt

    ... Gerichts- und Anwaltskosten
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Außergerichtliche Anwaltskosten nein
    Gerichtliche Anwaltskosten ja bei gewonnenem Prozess, es muss das gesetzliche Honorar ersetzt werden, üblich sind jedoch höhere Honorare
    Gerichtskosten ja bei gewonnenem Prozess
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    Zuletzt aktualisiert am 24.01.2011

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