| Reparaturkosten |
ja |
- gegen Gutachten eines Sachverständigen
- gegen Reparaturrechnung
- Abzüge möglich, wenn Reparatur in Türkei günstiger
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| Wertminderung |
ja |
wenn ein türkischer Gutachter sie feststellt. Nur bei Fahrzeugen, die nicht älter als 3 Jahre sind. |
| Mietwagenkosten |
ja |
allerdings nur bei absoluter beruflicher Notwendigkeit und wenn keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen |
| Nutzungsausfall |
nein |
aber ausnahmsweise bei gewerblich genutzten KfZ |
| Gutachterkosten |
ja |
in der Regel aber nur eines türkischen Gutachters |
| Abschleppkosten |
ja |
bis zur nächsten Werkstatt |
| Standkosten |
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| Entsorgungskosten |
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| An- und Abmeldekosten |
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| Unkostenpauschale |
nein |
bei Vorlage von Quittungen, Post- und Telefongebühren |
| Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung |
ja |
Belege: Abrechnung der Versicherung und Beleg über Gesamtfahrzeugschaden (z.B. Reparaturrechnung) |
| Höherstufung bei der Vollkaskoversicherung |
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| Sonstiges |
ja |
nur teilweise; z.B. Bekleidungs- und Gepäckschäden |