| ... am Unfallort | Anmerkung |
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wie bei einem Verkehrsunfall in Deutschland |
| Polizei rufen | stets bei Personenschäden Telefon: 112 |
| ... mit der Haftpflichtversicherung | Anmerkung |
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| Schadenmeldung |
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| Anspruchsgegner | sowohl der Schädiger als auch die Haftpflichtversicherung |
| Verjährung | 1 Jahr |
| ... Sachschäden | ||
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| Schadenposten | Erstattung | Anmerkung |
| Reparaturkosten | ja |
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| Wertminderung | nein | allenfalls gerichtlich, aber nur bei neuwertigem KFZ |
| Mietwagenkosten | nein | allenfalls gerichtlich, wenn Fahrzeug zur Berufsausübung (nicht zur Fahrt zur Arbeitsstätte) benötigt wird |
| Nutzungsausfall | in der Regel nein | bei gewerblich genutzten Fahrzeugen teilweise ja |
| Gutachterkosten | nein | |
| Abschleppkosten | ja | bis zur nächsten Werkstatt |
| Standkosten | ja | bis zur Reparatur oder Besichtigung durch Gutachter |
| Entsorgungskosten | nein | |
| An- und Abmeldekosten | nein | |
| Unkostenpauschale | nein | |
| Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung | ja | Beleg: Abrechnung der Versicherung und Nachweis des gesamten Fahrzeugschadens (z.B. Reparaturrechnung) |
| Höherstufung bei der Vollkaskoversicherung | nein | |
| Sonstiges | ja | zum Beispiel Bekleidungs- und Gepäckschäden (oft werden Vorlagen des Gegenstandes und einer Kaufquittung gefordert) |
| ... Personenschäden | ||
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| Schadenposten | Erstattung | Anmerkung |
| Heilungskosten | ja | sofern sie nicht von der eigenen Krankenversicherung übernommen werden und soweit die Sätze der vom Garantiefonds anerkannten Krankenhäuser nicht überschritten werden |
| Erwerbsminderung und -ausfall | ja | aber nur nach kompliziertem und zeitraubendem Verfahren |
| Schmerzensgeld | ja | für bleibende Schäden, zahlreiche oder erhebliche Verletzungen, ästhetischen Schaden, Tod naher Angehöriger |
| Kosten bei Todesfall | ja |
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| ... Gerichts- und Anwaltskosten | ||
|---|---|---|
| Schadenposten | Erstattung | Anmerkung |
| Außergerichtliche Anwaltskosten | nein | |
| Gerichtliche Anwaltskosten | ja | aber nur bei vollständig gewonnenem Prozess. Ebenso die Kosten für den zusätzlich erforderlichen procurador (Prozessbevollmächtigten) |
| Gerichtskosten | teilweise | werden seit 1987 nur noch im Ausnahmefall berechnet. Erstattung nur bei vollständig gewonnenem Prozess |