ivw

Verkehrsunfall

... Spanien

 

 

Verhalten ...

... am Unfallort Anmerkung
  • Absichern
  • Erste Hilfe leisten
  • Beweise sichern
  • wie bei einem Verkehrsunfall in Deutschland
    Polizei rufen stets bei Personenschäden Telefon: 112


    Schadenabwicklung ...

    ... mit der Haftpflichtversicherung Anmerkung
    Schadenmeldung
    • an den Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland oder
    • an die gegnerische Haftpflichtversicherung in spanischer Sprache per Einschreiben mit Rückschein mit Schadenbelegen in Kopie
    Anspruchsgegner sowohl der Schädiger als auch die Haftpflichtversicherung
    Verjährung 1 Jahr


    Schadenposten ...

    ... Sachschäden
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Reparaturkosten ja
    • gegen Gutachten eines Sachverständigen
    • gegen quittierte Reparaturrechnung
    • gegen Kostenvoranschlag mit Fotos (bei Bagatellschäden)
    • Abzüge möglich, wenn Reparatur in Spanien günstiger
    Wertminderung nein allenfalls gerichtlich, aber nur bei neuwertigem KFZ
    Mietwagenkosten nein allenfalls gerichtlich, wenn Fahrzeug zur Berufsausübung (nicht zur Fahrt zur Arbeitsstätte) benötigt wird
    Nutzungsausfall in der Regel nein bei gewerblich genutzten Fahrzeugen teilweise ja
    Gutachterkosten nein
    Abschleppkosten ja bis zur nächsten Werkstatt
    Standkosten ja bis zur Reparatur oder Besichtigung durch Gutachter
    Entsorgungskosten nein
    An- und Abmeldekosten nein
    Unkostenpauschale nein
    Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung ja Beleg: Abrechnung der Versicherung und Nachweis des gesamten Fahrzeugschadens (z.B. Reparaturrechnung)
    Höherstufung bei der Vollkaskoversicherung nein
    Sonstiges ja zum Beispiel Bekleidungs- und Gepäckschäden (oft werden Vorlagen des Gegenstandes und einer Kaufquittung gefordert)

    ... Personenschäden
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Heilungskosten ja sofern sie nicht von der eigenen Krankenversicherung übernommen werden und soweit die Sätze der vom Garantiefonds anerkannten Krankenhäuser nicht überschritten werden
    Erwerbsminderung und -ausfall ja aber nur nach kompliziertem und zeitraubendem Verfahren
    Schmerzensgeld ja für bleibende Schäden, zahlreiche oder erhebliche Verletzungen, ästhetischen Schaden, Tod naher Angehöriger
    Kosten bei Todesfall ja
    • Angehörige erhalten Schmerzensgeld
    • Hinterbliebenenunterhalt
    • Bestattungskosten

    ... Gerichts- und Anwaltskosten
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Außergerichtliche Anwaltskosten nein
    Gerichtliche Anwaltskosten ja aber nur bei vollständig gewonnenem Prozess. Ebenso die Kosten für den zusätzlich erforderlichen procurador (Prozessbevollmächtigten)
    Gerichtskosten teilweise werden seit 1987 nur noch im Ausnahmefall berechnet. Erstattung nur bei vollständig gewonnenem Prozess
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    Zuletzt aktualisiert am 24.01.2011

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