| Reparaturkosten |
ja |
- gegen Reparaturrechnung
- auf Gutachtenbasis (wenn keine Besichtigung durch Versicherung vor Ort möglich)
- gegen Kostenvoranschlag (geringfügige Schäden unter 1.000 Franken = etwa 650,00 Euro)
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| Wertminderung |
ja |
wenn der Zeitwert mindestens 60% des Neuwertes ausmacht, der Wagen neueren Baujahrs ist und bei schweren Schäden |
| Mietwagenkosten |
ja |
bei beruflichem Erfordernis, auch bei Unfall während Urlaubsreise. Nicht wenn Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar |
| Nutzungsausfall |
nein |
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| Gutachterkosten |
ja |
wenn die gegnerische Versicherung das Fahrzeug nicht selbst besichtigt hat |
| Abschleppkosten |
ja |
bis zur nächsten Werkstatt |
| Standkosten |
ja |
für Reparaturdauer |
| Entsorgungskosten |
ja |
Verschrottung unter Zollaufsicht innerhalb der Frist, innerhalb der Urlauberfahrzeuge vorrübergehend ins Land eingeführt werden dürfen |
| An- und Abmeldekosten |
ja |
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| Unkostenpauschale |
nein |
nur mit Einzelnachweis |
| Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung |
ja |
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| Höherstufung bei der Vollkaskoversicherung |
nein |
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| Sonstiges |
ja |
z.B. Schäden an Kleidungs- und Gepäckstücken (Zeitwert); ggf. zerstörte Autobahnvignette |