ivw

Verkehrsunfall

... Schweiz

 

 

Verhalten ...

... am Unfallort Anmerkung
  • Absichern
  • Erste Hilfe leisten
  • Beweise sichern
  • wie bei einem Verkehrsunfall in Deutschland
    Polizei rufen stets bei Personenschäden Telefon: 117


    Schadenabwicklung ...

    ... mit der Haftpflichtversicherung Anmerkung
    Schadenmeldung an den Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland oder an die gegnerische Haftpflichtversicherung per Einschreiben mit Rückschein mit Schadenbelegen in Kopie
    Anspruchsgegner sowohl der Schädiger als auch die Haftpflichtversicherung
    Verjährung
    • 2 Jahre oder
    • identisch mit Verfolgungsverjährung bei Vorliegen einer Straftat


    Schadenposten ...

    ... Sachschäden
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Reparaturkosten ja
    • gegen Reparaturrechnung
    • auf Gutachtenbasis (wenn keine Besichtigung durch Versicherung vor Ort möglich)
    • gegen Kostenvoranschlag (geringfügige Schäden unter 1.000 Franken = etwa 650,00 Euro)
    Wertminderung ja wenn der Zeitwert mindestens 60% des Neuwertes ausmacht, der Wagen neueren Baujahrs ist und bei schweren Schäden
    Mietwagenkosten ja bei beruflichem Erfordernis, auch bei Unfall während Urlaubsreise. Nicht wenn Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar
    Nutzungsausfall nein
    Gutachterkosten ja wenn die gegnerische Versicherung das Fahrzeug nicht selbst besichtigt hat
    Abschleppkosten ja bis zur nächsten Werkstatt
    Standkosten ja für Reparaturdauer
    Entsorgungskosten ja Verschrottung unter Zollaufsicht innerhalb der Frist, innerhalb der Urlauberfahrzeuge vorrübergehend ins Land eingeführt werden dürfen
    An- und Abmeldekosten ja
    Unkostenpauschale nein nur mit Einzelnachweis
    Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung ja
    Höherstufung bei der Vollkaskoversicherung nein
    Sonstiges ja z.B. Schäden an Kleidungs- und Gepäckstücken (Zeitwert); ggf. zerstörte Autobahnvignette

    ... Personenschäden
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Heilungskosten ja sofern sie nicht von der eigenen Krankenversicherung übernommen werden
    Erwerbsminderung und -ausfall ja
    Schmerzensgeld ja aber erst nach zwei Wochen andauernder Arbeitsunfähigkeit und es ist erheblich geringer als in Deutschland
    Kosten bei Todesfall ja
    • Angehörige erhalten Schmerzensgeld
    • Kosten vergeblicher Heilbehandlung
    • Entgangener Unterhalt für unterhaltsbedürftige Angehörige

    ... Gerichts- und Anwaltskosten
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Außergerichtliche Anwaltskosten ja wenn Einschaltung eines Anwaltes erforderlich war
    Gerichtliche Anwaltskosten ja bei gewonnenem Prozess, teilweise
    Gerichtskosten ja bei gewonnenem Prozess
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    Zuletzt aktualisiert am 24.01.2011

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