ivw

Verkehrsunfall

... Portugal

 

 

Verhalten ...

... am Unfallort Anmerkung
  • Absichern
  • Erste Hilfe leisten
  • Beweise sichern
  • wie bei einem Verkehrsunfall in Deutschland
    Polizei rufen stets bei Personenschäden Telefon: 112


    Schadenabwicklung ...

    ... mit der Haftpflichtversicherung Anmerkung
    Schadenmeldung
    • an den Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland oder
    • an die gegnerische Haftpflichtversicherung in portugiesischer, englischer oder französischer Sprache per Einschreiben mit Rückschein mit Schadenbelegen in Kopie
    Anspruchsgegner sowohl der Schädiger als auch die Haftpflichtversicherung
    Verjährung
    • 3 Jahre
    • 5 Jahre bei Vorliegen einer Straftat, durch die der Geschädigte sehr schwere oder lebensgefährliche Verletzungen erlitten hat


    Schadenposten ...

    ... Sachschäden
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Reparaturkosten ja
    • gegen quittierte Reparaturrechnung
    • gegen Kostenvoranschlag (bei Bagatellschäden)
    • Abzüge möglich, wenn Reparatur in Portugal günstiger
    Wertminderung in der Regel nein in wenigen Fällen ja, wenn Wertminderung trotz Reparatur nachgewiesen werden kann
    Mietwagenkosten ja nur bei beruflicher Erfordernis in Absprache mit der Versicherung
    Nutzungsausfall teilweise in der Regel nur bei beruflicher Erfordernis
    Gutachterkosten ja
    • wenn gegnerische Haftpflichtversicherung den Auftrag erteilt hat
    • wenn Gutachter gerichtlich bestellt und Prozess gewonnen wurde
    Abschleppkosten ja bis zur nächsten Werkstatt
    Standkosten
    Entsorgungskosten nein
    An- und Abmeldekosten nein
    Unkostenpauschale nein nur mit Einzelnachweis
    Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung ja Belege: Abrechnung der Versicherung und Beleg über den Gesamtschaden am Kfz (z.B. Reparaturrechnung)
    Höherstufung bei der Vollkaskoversicherung
    Sonstiges ja zum Beispiel Bekleidungs- und Gepäckschäden; bei Totalschaden teilweise auch Rückreisekosten

    ... Personenschäden
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Heilungskosten ja sofern die Behandlung in Portugal erfolgt und nicht von der eigenen Krankenversicherung übernommen wird; die portugiesische Haftpflichtversicherung zahlt oft nur Heilbehandlungskosten in versicherungseigenen Kliniken oder bei eigenen Ärzten
    Erwerbsminderung und -ausfall ja auf Bruttolohnbasis
    Schmerzensgeld ja jedoch ist es erheblich geringer als in Deutschland
    Kosten bei Todesfall ja
    • Angehörige erhalten Schmerzensgeld
    • Hinterbliebenenunterhalt
    • Bestattungskosten

    ... Gerichts- und Anwaltskosten
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Außergerichtliche Anwaltskosten nein
    Gerichtliche Anwaltskosten nein
    Gerichtskosten ja bei gewonnenem Prozess
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    Zuletzt aktualisiert am 24.01.2011

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