| Reparaturkosten |
ja |
- gegen Gutachten eines Sachverständigen
- gegen Reparaturrechnung
- gegen Kostenvoranschlag (mit Einverständnis der Versicherung)
- ab Schadenshöhe von ca. 1.000 Euro Sachverständigengutachten ratsam
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| Wertminderung |
ja |
doch lediglich bei Schäden an bis zu zweieinhalbjährigen Fahrzeugen mit geringer Kilometerleistung, ohne Vorschäden und in erster Hand |
| Mietwagenkosten |
ja |
für die Reparaturdauer; bei Totalschaden ca. 2-3 Wochen |
| Nutzungsausfall |
nein |
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| Gutachterkosten |
ja |
wenn die Haftpflichtversicherung das Gutachten nicht selbst erstellt hat |
| Abschleppkosten |
ja |
bis zur nächsten Werkstatt |
| Standkosten |
ja |
wenn unfallbedingt angefallen |
| Entsorgungskosten |
ja |
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| An- und Abmeldekosten |
ja |
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| Unkostenpauschale |
manchmal |
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| Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung |
ja |
Belege: Abrechnung der Versicherung und Reparaturrechnung / Gutachten |
| Höherstufung bei der Vollkaskoversicherung |
ja |
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| Sonstiges |
ja |
zum Beispiel Bekleidungs- und Gepäckschäden gegen Beleg, Abzug wegen Alters der Gegenstände. Ersetzt wird auch polizeiliche Unfallaufnahmegebühr |