ivw

Verkehrsunfall

... Norwegen

 

 

Verhalten ...

... am Unfallort Anmerkung
  • Absichern
  • Erste Hilfe leisten
  • Beweise sichern
  • wie bei einem Verkehrsunfall in Deutschland
    Polizei rufen stets bei Personenschäden, auch bei Wildschäden Telefon: 112


    Schadenabwicklung ...

    ... mit der Haftpflichtversicherung Anmerkung
    Schadenmeldung
    • an den Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland oder
    • an die gegnerische Haftpflichtversicherung in englischer Sprache per Einschreiben mit Rückschein mit Schadenbelegen in Kopie
    Anspruchsgegner sowohl der Schädiger als auch die Haftpflichtversicherung
    Verjährung 3 Jahre


    Schadenposten ...

    ... Sachschäden
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Reparaturkosten ja
    • gegen Gutachten eines Sachverständigen
    • gegen Reparaturrechnung (bei Bagatellschäden) nebst Fotos
    Wertminderung ja doch lediglich bei schweren Schäden an neuerem Fahrzeug und mit Sachverständigengutachten
    Mietwagenkosten ja
    • wenn keine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich
    • für Reparaturdauer
    • bei Totalschaden 14 Tage
    Nutzungsausfall nein
    Gutachterkosten ja
    • falls die gegnerische Versicherung das Fahrzeug nicht selbst besichtigt hat
    • ausländische Gutachterkosten mit Absprache der Versicherung
    Abschleppkosten ja
    Standkosten ja
    Entsorgungskosten ja
    An- und Abmeldekosten ja
    Unkostenpauschale nein nur mit Einzelnachweis
    Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung ja Beleg: Abrechnung der Versicherung
    Höherstufung bei der Vollkaskoversicherung
    Sonstiges ja zum Beispiel Bekleidungs- und Gepäckschäden; auch zusätzliche Übernachtungs- und Verpflegungskosten gegen Beleg

    ... Personenschäden
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Heilungskosten ja sofern sie nicht von der eigenen Krankenversicherung übernommen werden
    Erwerbsminderung und -ausfall ja
    Schmerzensgeld ja jedoch nur bei schwerem Körperschaden und mindestens 15 Prozent Invalidität
    Kosten bei Todesfall ja
    • Bestattungskosten
    • Hinterbliebenenunterhalt

    ... Gerichts- und Anwaltskosten
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Außergerichtliche Anwaltskosten selten nur wenn Beauftragung eines Anwaltes unbedingt erforderlich war (Invalidität, tödlicher Unfall)
    Gerichtliche Anwaltskosten ja bei gewonnenem Prozess, teilweise
    Gerichtskosten ja bei gewonnenem Prozess, teilweise
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    Zuletzt aktualisiert am 24.01.2011

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