ivw

Verkehrsunfall

... Niederlande

 

 

Verhalten ...

... am Unfallort Anmerkung
  • Absichern
  • Erste Hilfe leisten
  • Beweise sichern
  • wie bei einem Verkehrsunfall in Deutschland
    Polizei rufen stets bei Personenschäden und Unfallflucht Telefon: 112


    Schadenabwicklung ...

    ... mit der Haftpflichtversicherung Anmerkung
    Schadenmeldung
    • an den Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland oder
    • an die gegnerische Haftpflichtversicherung per Einschreiben mit Rückschein mit Schadenbelegen in Kopie
    Anspruchsgegner sowohl der Schädiger als auch die Haftpflichtversicherung
    Verjährung
    • 5 Jahre gegenüber dem Schädiger
    • 3 Jahre gegenüber Haftpflichtversicherung oder niederländischem Garantiefonds


    Schadenposten ...

    ... Sachschäden
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Reparaturkosten ja
    • gegen Reparaturrechnung
    • gegen Sachverständigengutachten
    • gegen Kostenvoranschlag (bei Bagatellschäden)
    Wertminderung ja doch lediglich bei schweren Schäden und KfZ-Alter bis zu drei Jahren
    Mietwagenkosten teilweise ja
    • für Reparaturdauer; bei Totalschäden für Wiederbeschaffungszeit (meist 14 Tage)
    • ein Abzug von 25% für Eigenleistungen wird vorgenommen
    Nutzungsausfall nein
    Gutachterkosten ja nicht bei Bagatellschäden bis 450 Euro
    Abschleppkosten ja bis zur nächsten Werkstatt
    Standkosten ja
    Entsorgungskosten ja
    An- und Abmeldekosten
    Unkostenpauschale nein nur gegen Einzelnachweis
    Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung ja Belege: Abrechnung der Versicherung sowie Nachweis über Gesamtschaden (z.B. Reparaturrechnung)
    Höherstufung bei der Vollkaskoversicherung nein
    Sonstiges ja zum Beispiel Bekleidungs- und Gepäckschäden (zu Beweiszwecken aufbewahren)

    ... Personenschäden
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Heilungskosten ja sofern sie nicht von der eigenen Krankenversicherung übernommen werden
    Erwerbsminderung und -ausfall ja auf Nettoverdienstbasis
    Schmerzensgeld ja jedoch ist es erheblich geringer als in Deutschland
    Kosten bei Todesfall ja
    • Bestattungskosten
    • Hinterbliebenenunterhalt für nächste Angehörige

    ... Gerichts- und Anwaltskosten
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Außergerichtliche Anwaltskosten ja nur bei schweren Personenschäden, bei einfachen Sachschäden wenn notwendig (z.B. Streit über Schadensumfang)
    Gerichtliche Anwaltskosten ja bei gewonnenem Prozess, teilweise
    Gerichtskosten ja bei gewonnenem Prozess, teilweise
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    Zuletzt aktualisiert am 24.01.2011

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