ivw

Verkehrsunfall

... Italien

 

 

Verhalten ...

... am Unfallort Anmerkung
  • Absichern
  • Erste Hilfe leisten
  • Beweise sichern
  • wie bei einem Verkehrsunfall in Deutschland
    Polizei rufen nur bei Personenschäden und erheblichen Sachschäden Telefon: 112


    Schadenabwicklung ...

    ... mit der Haftpflichtversicherung Anmerkung
    Schadenmeldung
    • an den Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland oder
    • an die gegnerische Haftpflichtversicherung in italienischer Sprache per Einschreiben mit Rückschein mit Schadenbelegen als Kopie
    Anspruchsgegner sowohl der Schädiger als auch die Haftpflichtversicherung
    Verjährung
    • 2 Jahre generell für Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen
    • 5 Jahre für Ansprüche aufgrund unerlaubter Handlungen
    • Wenn unerlaubte Handlung gleichzeitig Straftatbestand erfüllt: entsprechend Verjährungsfrist bei der Straftat (z.B. fahrlässige Körperverletztung: 5 Jahr)


    Schadenposten ...

    ... Sachschäden
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Reparaturkosten ja
    • gegen quittierte Reparaturrechnung; Fotos hilfreich
    • gegen Kostenvoranschlag (nur bei Bagatellschäden) Ersatz der Mehrwertsteuer jedoch nur bei Reparaturnachweis
    • Abzüge möglich, wenn Reparatur in Italien günstiger
    Wertminderung ja doch lediglich bei schweren Schäden an bis zu einjährigen Fahrzeugen
    Mietwagenkosten ja nur bei beruflicher Erfordernis und auch dann nur teilweise
    Nutzungsausfall ja in der Regel bis maximal 50 Euro am Tag für die technisch notwendige Reparaturdauer
    Gutachterkosten in der Regel nein nur gelegentlich bei Totalschaden, sonst nur gerichtlich durchsetzbar
    Abschleppkosten ja bis zur nächsten Werkstatt
    Standkosten ja
    Entsorgungskosten ja
    An- und Abmeldekosten ja
    Unkostenpauschale nein nur gegen Einzelnachweis
    Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung ja Beleg: Abrechnung des Versicherers
    Höherstufung bei der Vollkaskoversicherung nein
    Sonstiges ja zum Beispiel Bekleidungs- und Gepäckschäden zum Zeitwert gegen Nachweis

    ... Personenschäden
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Heilungskosten ja soweit sie nicht von der eigenen Krankenversicherung übernommen werden
    Erwerbsminderung und -ausfall ja
    Schmerzensgeld ja Höhe der Leistungen sehr uneinheitlich und regional unterschiedlich
    Kosten bei Todesfall ja
    • Angehörige erhalten Schmerzensgeld
    • Hinterbliebenenunterhalt
    • Bestattungskosten

    ... Gerichts- und Anwaltskosten
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Außergerichtliche Anwaltskosten ja aber nur teilweise
    Gerichtliche Anwaltskosten ja bei gewonnenem Prozess aber nur für den eigentlichen Prozess, z.B. ohne Korrespondenz-, Beratungs-, oder Übersetzungskosten
    Gerichtskosten ja bei gewonnenem Prozess
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    Zuletzt aktualisiert am 24.01.2011

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