| Reparaturkosten |
ja |
- gegen quittierte Reparaturrechnung; Fotos hilfreich
- gegen Kostenvoranschlag (nur bei Bagatellschäden) Ersatz der Mehrwertsteuer jedoch nur bei Reparaturnachweis
- Abzüge möglich, wenn Reparatur in Italien günstiger
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| Wertminderung |
ja |
doch lediglich bei schweren Schäden an bis zu einjährigen Fahrzeugen |
| Mietwagenkosten |
ja |
nur bei beruflicher Erfordernis und auch dann nur teilweise |
| Nutzungsausfall |
ja |
in der Regel bis maximal 50 Euro am Tag für die technisch notwendige Reparaturdauer |
| Gutachterkosten |
in der Regel nein |
nur gelegentlich bei Totalschaden, sonst nur gerichtlich durchsetzbar |
| Abschleppkosten |
ja |
bis zur nächsten Werkstatt |
| Standkosten |
ja |
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| Entsorgungskosten |
ja |
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| An- und Abmeldekosten |
ja |
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| Unkostenpauschale |
nein |
nur gegen Einzelnachweis |
| Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung |
ja |
Beleg: Abrechnung des Versicherers |
| Höherstufung bei der Vollkaskoversicherung |
nein |
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| Sonstiges |
ja |
zum Beispiel Bekleidungs- und Gepäckschäden zum Zeitwert gegen Nachweis |