| Reparaturkosten |
ja |
- gegen quittierte Reparaturrechnung
- Gutachten und Schadenfotos sowie Besichtigung durch gegnerische Versicherung empfehlenswert
- gegen Kostenvoranschlag (nur Bagatellschäden)
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| Wertminderung |
in der Regel nein |
nur, wenn nachgewiesen wird, dass bei späterem Verkauf geringerer Verkaufspreis erzielt wurde |
| Mietwagenkosten |
ja |
für angemessene Zeit; bei Totalschaden maximal drei Wochen, meist abzüglich ersparter Eigenaufwendungen |
| Nutzungsausfall |
ja |
Pauschale für den Zeitraum, für den ein Mietwagen hätte gemietet werden können |
| Gutachterkosten |
ja |
bei geringen Schäden vorher bei gegnerischer Versicherung anfragen |
| Abschleppkosten |
ja |
bis zur nächsten Werkstatt |
| Standkosten |
ja |
für angemessene Zeit (2-3 Wochen) |
| Entsorgungskosten |
ja |
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| An- und Abmeldekosten |
ja |
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| Unkostenpauschale |
nein |
Einzelnachweise erforderlich |
| Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung |
ja |
Beleg: Versicherungspolice oder Abrechung der Versicherung |
| Höherstufung bei der Vollkaskoversicherung |
nein |
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| Weitere Sachschäden |
ja |
Gepäck und Kleidungsschäden gegen Beleg und zum Zeitwert. Entschädigung für Urlaubsbeeinträchtigung nur im Rahmen des Schmerzensgeldes |