ivw

Verkehrsunfall

... Griechenland

 

 

Verhalten ...

... am Unfallort Anmerkung
  • Absichern
  • Erste Hilfe leisten
  • Beweise sichern
  • wie bei einem Verkehrsunfall in Deutschland
    Polizei rufen stets bei Personenschäden Telefon: 100 (Touristenpolizei Athen 171)


    Schadenabwicklung ...

    ... mit der Haftpflichtversicherung Anmerkung
    Schadenmeldung
    • an den Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland oder
    • an die gegnerische Haftpflichtversicherung in griechischer, englischer oder französischer Sprache per Einschreiben mit Rückschein mit Schadenbelegen in Kopie
    Anspruchsgegner sowohl der Schädiger als auch die Haftpflichtversicherung
    Verjährung
    • 5 Jahre bei Ansprüchen aus Verschuldenshaftung gegen den Schädiger
    • 2 Jahre bei Ansprüchen aus Gefährdungshaftung gegen die Haftpflichtversicherung


    Schadenposten ...

    ... Sachschäden
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Reparaturkosten ja
    • gegen quittierte Reparaturrechnung
    • Abzüge möglich, wenn Reparatur in Griechenland günstiger
    Wertminderung ja jedoch nur eingeschränkt und auf dem Gerichtsweg
    Mietwagenkosten selten nur bei beruflicher Erfordernis (nicht zur Anfahrt zur Arbeitsstätte) und auf dem Gerichtsweg
    Nutzungsausfall ja jedoch nur eingeschränkt und auf dem Gerichtsweg
    Gutachterkosten teilweise jedoch nur gerichtlich und oft nicht in vollem Umfang
    Abschleppkosten ja
    • bis zur nächsten Werkstatt, oft nur auf dem Gerichtsweg
    • außergerichtlich ebenfalls bei Nachweis der Fahruntauglichkeit des KfZ
    Standkosten
    Entsorgungskosten nein
    An- und Abmeldekosten nein
    Unkostenpauschale nein
    Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung ja aber meist erst auf dem Gerichtsweg bei Vorlage eines Beleges über die Gesamtschadenhöhe und der Abrechnung der Versicherung
    Höherstufung bei der Vollkaskoversicherung nein
    Sonstiges nein

    ... Personenschäden
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Heilungskosten ja in voller Höhe, oft auch bei Überschreitung der Sätze der griechischen Krankenversicherung IKA
    Erwerbsminderung und -ausfall ja
    Schmerzensgeld ja jedoch ist es erheblich geringer als in Deutschland und nur auf dem Gerichtsweg durchzusetzen
    Kosten bei Todesfall ja Angehörige erhalten Schmerzensgeld aber nur auf dem Gerichtsweg, ferner Hinterbliebenenunterhalt und Bestattungskosten

    ... Gerichts- und Anwaltskosten
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Außergerichtliche Anwaltskosten nein
    Gerichtliche Anwaltskosten in der Regel nein Die unterliegende Partei muss zwar die Prozesskosten tragen. Das Gericht kann jedoch hiervon abweichende Kostentragungsregeln anordnen.
    Gerichtskosten in der Regel nein
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    Zuletzt aktualisiert am 24.01.2011

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