ivw

Verkehrsunfall

... Frankreich

 

 

Verhalten ...

... am Unfallort Anmerkung
  • Absichern
  • Erste Hilfe leisten
  • Beweise sichern
  • wie bei einem Verkehrsunfall in Deutschland
    Polizei rufen stets bei Personenschäden und Vergehen Telefon: 17


    Schadenabwicklung ...

    ... mit der Haftpflichtversicherung Anmerkung
    Schadenmeldung an den Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland oder an die gegnerische Haftpflichtversicherung per Einschreiben mit Rückschein und mit Schadenbelegen in Kopie
    Anspruchsgegner sowohl der Schädiger als auch die Haftpflichtversicherung
    Verjährung 10 Jahre


    Schadenposten ...

    ... Sachschäden
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Reparaturkosten ja
    • gegen Gutachten eines Sachverständigen
    • gegen quittierte Reparaturrechnung
    • gegen Kostenvoranschlag (bei Bagatellschäden) nebst Fotos
    Wertminderung bedingt das Fahrzeug ist jünger als 6 Monate, hat im Unfallzeitpunkt noch keine 10.000 km zurückgelegt und es liegt ein schwerer Schaden vor
    Mietwagenkosten ja nur bei beruflicher Erfordernis (ausgenommen Fahrten zur Arbeitsstelle)
    Nutzungsausfall ja bei Totalschäden höchstens ca. 10 Tage
    Gutachterkosten ja oft erst nach gerichtlicher Geltendmachung, immer öfter bereits außergerichtlich
    Abschleppkosten ja bis zur nächsten Werkstatt
    Standkosten ja
    Entsorgungskosten ja oft erst nach gerichtlicher Geltendmachung
    An- und Abmeldekosten
    Unkostenpauschale nein
    Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung ja
    Höherstufung bei der Vollkaskoversicherung
    Sonstiges ja Unfallbedingte Nebenkosten nur selten

    ... Personenschäden
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Heilungskosten ja sofern sie nicht von der eigenen Krankenversicherung übernommen werden
    Erwerbsminderung und -ausfall ja
    Schmerzensgeld ja sogar großzügig (Bemessungsmerkmale muss französischer Arzt in gesondertem Verfahren festlegen)
    Kosten bei Todesfall ja Angehörige erhalten Schmerzensgeld je nach Verwandtschaftsgrad

    ... Gerichts- und Anwaltskosten
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Gerichtskosten teilweise
    Gerichtliche Anwaltskosten teilweise Pauschalerstattung
    Außergerichtliche Anwaltskosten nein
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    Zuletzt aktualisiert am 24.01.2011

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