Das Ausländische hat immer einen gewissen vornehmen Anstrich für uns.(Otto von Bismarck, deutscher Reichskanzler)
Ein Verkehrsunfall im Ausland verhagelt Ihnen die Urlaubslaune, bereitet Ihnen meist ungeahnte Verständigungsprobleme und beschert Ihnen Ärger mit der Polizei. Und wenn es richtig schlimm kommt, wird Ihnen Ihr Schaden nach einem langwierigen Schriftwechsel nur zu einem (geringen) Teil ersetzt.
Kein Fahrradverbot trotz Alkohol
OVG, Beschluss vom 25.09.2009
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Musterbriefe und -vorlagen für Autobesitzer