ivw

Verkehrsunfall

... Dänemark

 

 

Verhalten ...

... am Unfallort Anmerkung
  • Absichern
  • Erste Hilfe leisten
  • Beweise sichern
  • wie bei einem Verkehrsunfall in Deutschland
    Polizei rufen stets bei Unfällen mit Personenschaden Telefon Polizei: 112


    Schadenabwicklung ...

    ... mit der Haftpflichtversicherung Anmerkung
    Schadenmeldung
    • an den Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland oder
    • an die gegnerische Haftpflichtversicherung per Einschreiben mit Rückschein mit Schadenbelegen in Kopie
    Anspruchsgegner sowohl der Schädiger als auch die Haftpflichtversicherung
    Verjährung 5 Jahre


    Schadenposten ...

    ... Sachschäden
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Reparaturkosten ja
    • gegen quittierte Reparaturrechnung
    • gegen Kostenvoranschlag (bei Bagatellschäden)nebst Fotos
    • Abzüge möglich, wenn Reparatur in Dänemark günstiger
    Wertminderung ja nur bei schweren Schäden an bis zu zwei Jahre alten Fahrzeugen
    Mietwagenkosten ja allerdings nur bei beruflicher Erfordernis (ausgenommen Fahrten zur Arbeitsstelle)
    Nutzungsausfall nein
    Gutachterkosten ja
    Abschleppkosten ja bis zur nächsten Werkstatt; Rechnung notwendig
    Standkosten
    Entsorgungskosten
    An- und Abmeldekosten
    Unkostenpauschale nein
    Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung ja wenn gegnerische Versicherung voll für den entstandenen Schaden haftet. Beleg: Abrechnung der Versicherung
    Höherstufung bei der Vollkaskoversicherung
    Sonstiges ja zum Beispiel Bekleidungs- und Gepäckschäden (mit Abzug neu für alt)

    ... Personenschäden
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Heilungskosten ja sofern sie nicht von der eigenen Krankenversicherung übernommen werden
    Erwerbsminderung und -ausfall ja
    Schmerzensgeld ja Nur bei Arbeitsunfähigkeit und ärztlichem Attest, jedoch ist es erheblich geringer als in Deutschland (und kann sich bei längerer Krankheit sogar noch verringern!)
    Kosten bei Todesfall ja
    • Hinterbliebenenunterhalt
    • angemessene Bestattungskosten

    ... Gerichts- und Anwaltskosten
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Außergerichtliche Anwaltskosten ja doch nur vereinzelt und anteilig
    Gerichtliche Anwaltskosten ja bei gewonnenem Prozess zum Teil
    Gerichtskosten ja bei gewonnenem Prozess, nicht aber Dolmetscher- und Reisekosten
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    Zuletzt aktualisiert am 24.01.2011

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