ivw

Verkehrsunfall

... Belgien

 

 

Verhalten ...

... am Unfallort Anmerkung
  • Absichern
  • Erste Hilfe leisten
  • Beweise sichern
  • wie bei einem Verkehrsunfall in Deutschland
    Polizei rufen stets bei Personenschäden; kann die Polizei nicht gerufen werden, sind die Personalien auszutauschen und eine Unfallmeldung bei der nächsten Polizeidienststelle vorzunehmen Telefon: 101


    Schadenabwicklung ...

    ... mit der Haftpflichtversicherung Anmerkung
    Schadenmeldung
    • an den Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland oder
    • an die gegnerische Haftpflichtversicherung in der jeweiligen Landessprache per Einschreiben mit Rückschein mit Schadenbelegen in Kopie
    Anspruchsgegner sowohl der Schädiger als auch die Haftpflichtversicherung
    Verjährung 5 Jahre


    Schadenposten ...

    ... Sachschäden
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Reparaturkosten ja
    • gegen quittierte Reparaturrechnung
    • gegen Kostenvoranschlag (bei Bagatellschäden)nebst Fotos
    • Abzüge möglich, wenn Reparatur in Belgien günstiger
    • bei nicht nur geringfügigen Schäden ist grundsätzlich vor Reparatur und nach Absprache mit der Versicherung ein Sachverständigengutachten zu erstellen
    Wertminderung ja wenn überhaupt, dann nur bei schwerem Schaden an bis zu einjährigem Fahrzeug und auf dem Gerichtsweg
    Mietwagenkosten ja nur bei beruflicher Erfordernis (z.B. Gewerbeausübung), abzüglich ca. 20% ersparter Eigenaufwendungen
    Nutzungsausfall ja wenn das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde
    Gutachterkosten nein neuerdings sind nach einigen Gerichten Gutachterkosten zu erstatten
    Abschleppkosten ja bis zur nächsten Werkstatt
    Standkosten ja für angemessene Zeit
    Entsorgungskosten ja
    An- und Abmeldekosten
    Unkostenpauschale teilweise z.T. bei gerichtlicher Geltendmachung (Porto; Telefongebühren)
    Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung ja Belege: Abrechnung der Versicherung und Beleg über Gesamtschaden (z.B. Reparaturrechnung)
    Höherstufung bei der Vollkaskoversicherung
    Sonstiges ja zum Beispiel Bekleidungs- und Gepäckschäden (auch pauschal); Zeitwert

     
    ... Personenschäden
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Heilungskosten ja sofern sie nicht von der eigenen Krankenversicherung übernommen werden
    Erwerbsminderung und -ausfall ja
    Schmerzensgeld ja jedoch ist es erheblich geringer als in Deutschland
    Kosten bei Todesfall ja Angehörige erhalten Schmerzensgeld

    ... Anwalts- und Gerichtskosten
    Schadenposten Erstattung Anmerkung
    Außergerichtliche Anwaltskosten nein
    Gerichtliche Anwaltskosten nein
    Gerichtskosten ja bei gewonnenem Prozess
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    Zuletzt aktualisiert am 24.01.2011

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