| Reparaturkosten |
ja |
- gegen quittierte Reparaturrechnung
- gegen Kostenvoranschlag (bei Bagatellschäden)nebst Fotos
- Abzüge möglich, wenn Reparatur in Belgien günstiger
- bei nicht nur geringfügigen Schäden ist grundsätzlich vor Reparatur und nach Absprache mit der Versicherung ein Sachverständigengutachten zu erstellen
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| Wertminderung |
ja |
wenn überhaupt, dann nur bei schwerem Schaden an bis zu einjährigem Fahrzeug und auf dem Gerichtsweg |
| Mietwagenkosten |
ja |
nur bei beruflicher Erfordernis (z.B. Gewerbeausübung), abzüglich ca. 20% ersparter Eigenaufwendungen |
| Nutzungsausfall |
ja |
wenn das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde |
| Gutachterkosten |
nein |
neuerdings sind nach einigen Gerichten Gutachterkosten zu erstatten |
| Abschleppkosten |
ja |
bis zur nächsten Werkstatt |
| Standkosten |
ja |
für angemessene Zeit |
| Entsorgungskosten |
ja |
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| An- und Abmeldekosten |
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| Unkostenpauschale |
teilweise |
z.T. bei gerichtlicher Geltendmachung (Porto; Telefongebühren) |
| Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung |
ja |
Belege: Abrechnung der Versicherung und Beleg über Gesamtschaden (z.B. Reparaturrechnung) |
| Höherstufung bei der Vollkaskoversicherung |
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| Sonstiges |
ja |
zum Beispiel Bekleidungs- und Gepäckschäden (auch pauschal); Zeitwert |