Zu ersetzen ist auch der nach der Reparatur verbleibende Minderwert. Eigentlich kann es Ihnen egal sein, aber Juristen unterscheiden zwischen zwei Arten der Wertminderung:
Ihr Wagen wurde zwar in einer Fachwerkstatt repariert, es können aber trotzdem nicht alle Schäden in technisch einwandfreier Weise beseitigt werden. In einem solchen Fall liegt ein technischer Minderwert vor. Diese Fälle der technischen Wertminderung werden heutzutage aufgrund ausgefeiltester Reparaturtechniken immer seltener.
Aber auch, wenn Ihr Auto nach der Reparatur aussieht wie neu - verborgene Mängel lassen sich nicht immer mit letzter Sicherheit ausschließen. Ihr Auto muss nun für den Rest seines Daseins mit dem "Makel Unfallwagen" auskommen. Den geringeren Preis, den Sie dadurch später beim Verkauf erzielen würden, bezeichnet man als merkantile Wertminderung.
Ob die eine oder andere Wertminderung in Frage kommt, wird pauschal beurteilt. Hierfür wurden vom Deutschen Verkehrsgerichtstag Richtlinien entwickelt. Danach steht Ihnen eine Wertminderung unter folgenden Voraussetzungen zu: