Wenn Sie die gegnerische Versicherung zum Tanz, notfalls sogar vor den Gerichtsschranken auffordern, sollten Sie bis zum Ende durchhalten. Dabei können Sie allerdings finanziell ganz schön außer Atem kommen.
Wenn Sie die Unfallbearbeitung Ihrem Anwalt überlassen, so sind die dann anfallenden Rechtsanwaltskosten auch vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzen. Diese Kosten sind Ihnen auch dann zu erstatten, wenn die Rechtslage eindeutig ist. Denn es ist dem Geschädigten gestattet, durch Inanspruchnahme eines Anwaltes sich gegenüber der sachkundigen Haftpflichtversicherung durchzusetzen. Es gibt hier allerdings auch eine Grenze: der Geschädigte durfte die Beauftragung eines Rechtsanwaltes für erforderlich halten. Es mag Fälle geben, in denen Sie zwar schuldlos geschädigt wurden, die Regulierung aber so einfach ist, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die Zahlung der Anwaltskosten aber ablehnt mit dem Hinweis, diese seien nicht sinnvoll oder nicht erforderlich. Dann müssten Sie den Anwalt selbst zahlen.
Wollen Sie jedes Kostenrisiko vermeiden, dann schützt Sie Ihre eigene Rechtsschutzversicherung...
... wenn Sie auf die Hilfe eines Anwaltes auch bei einem geringeren Sachschaden nicht verzichten wollen,
... oder wenn sich später herausstellt, dass die Gegenseite nur einen Teil des Schadens zu tragen hat und daher auch nur in Höhe der Schadenquote für Ihre Anwaltskosten aufkommt.
Müssen Sie vor Gericht ziehen, um die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Schadenregulierung zu zwingen, ist die Spielregel zur Kostenerstattung einfach: Wer den Rechtsstreit verliert, muss ihn bezahlen. Dies umfasst sowohl den eigenen, als auch den gegnerischen Rechtsanwalt sowie sämtliche Gerichts- und Gutachterkosten.
Wollen Sie jedes Kostenrisiko vermeiden, schützt Sie Ihre eigene Rechtsschutzversicherung. Denn spätestens im gerichtlichen Verfahren erwartet sie oft ein unkalkulierbares Kostenrisiko. Oder wissen Sie, was ein gerichtlich bestellter Sachverständiger für ein Gutachten verlangt?
Gratis ist auch die Inanspruchnahme der gerichtlichen Dienstleistungen nicht. Diese Kosten erhalten Sie nur erstattet, wenn Sie den Prozess gewinnen. Denken Sie auch hier an die Rechtsschutzversicherung.
In den meisten Fällen ist ein Gutachten zur Beweisführung im Prozess unentbehrlich. Diese kosten oft mehrere Tausend Euro. Auch diese Kosten trägt die Rechtsschutzversicherung.