Ihr Unfallgegner steigt aus einem Auto mit ausländischem Kennzeichen. Er beginnt zu gestikulieren, weil er die deutsche Sprache nur bruchstückhaft beherrscht. Für Sie kein Grund zur Sorge! Denn Haftpflichtschäden in Deutschland, die durch ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug verursacht wurden, können nicht nur gegen den Schädiger und dessen (ausländischen) Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden. Dies würde in den meisten Fällen nur wenig Erfolg versprechen. Vielmehr können Sie sich auch an das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. wenden. Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. ist eine Einrichtung der deutschen Auto-Haftpflichtversicherer. Es ist ausschließlich zuständig für die Regulierung von Schäden auf deutschem Bundesgebiet, bei denen der Unfall durch ein ausländisches Fahrzeug verursacht wurde. Für die Schadenmeldung sind folgende Angaben erforderlich:
| Albanien | Bosnien-Herzegowina |
| Iran | Israel |
| Marokko | Mazedonien |
| Moldawien | Russland |
| Serbien/Montenegro | Tunesien |
| Türkei | Ukraine |
| Weißrussland |
| Andorra | Belgien | Bulgarien |
| Dänemark | Estland | Finnland |
| Frankreich | Griechenland | Großbritannien |
| Irland | Island | Italien |
| Kroatien | Lettland | Liechtenstein |
| Litauen | Luxemburg | Malta |
| Monaco | Niederlande | Norwegen |
| Österreich | Polen | Portugal |
| Rumänien | Schweden | Schweiz |
| Slowakische Republik | Slowenien | Spanien |
| Tschechische Republik | Ungarn | Zypern |
In jedem Fall mitzuteilende Daten sind:
Das Deutsche Büro Grüne Karte ist zwar nicht verpflichtet, aber durchaus bereit, Ihnen bei der Ermittlung fehlender Angaben zu helfen. Notwendige Angaben im Ausland zu recherchieren, ist aber ein schwerer und langwieriger Prozess. Deshalb gilt: Je mehr Angaben Sie am Unfallort notieren, desto größer sind die Aussichten, doch noch fehlende Daten zu ermitteln.
Zur Regulierung wird dann ein hiesiges Versicherungsunternehmen herangezogen, um im Auftrag des Deutschen Büro Grüne Karte den Schadenfall abzuwickeln.