8 - 14 - 18! Wo das Reizen beim Skat erst beginnt, haben Sie als Autofahrer schon ausgereizt.
Wenn Sie nicht mit Ihrer Fahrerlaubnis spielen wollen, hören Sie auf Ihre Fahrerlaubnisbehörde. Sie teilt bei ganz anderen Werten aus:
- Bei 8 bis 13 Punkten bekommen Sie
- eine gebührenpflichtige Verwarnung
- einen Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar
- Bei 14 bis 17 Punkten erhalten Sie
- eine Anordnung zur verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar (bzw. eine erneute gebührenpflichtige Verwarnung, sofern Sie innerhalb der letzten fünf Jahre bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen haben)
- einen Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (Vorstufe zur MPU)
- eine Mitteilung, dass bei Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird
- Bei 18 Punkten oder mehr folgen
- die Entziehung der Fahrerlaubnis
- in der Regel eine Anordnung zur verpflichtenden Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
Bevor die Fahrerlaubnisbehörde Sie auszählt, werden Sie also zweimal - bei 8 und bei 14 Punkten - angeschrieben und verwarnt. Das ist sogar zwingend vorgeschrieben:
- Erreichen Sie daher 14 Punkte, ohne die erste Ermahnung erhalten zu haben, werden Sie auf 13 Punkte zurückgestuft.
- Schießen Sie sogar über 18 Punkte hinaus, ohne die zweite Ermahnung bekommen zu haben, werden Sie bei 17 Punkten eingereiht.
Wichtige Vorschriften:§ 41 FeV Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde
§ 4 StVG Punktsystem