Früher wurde es Nachschulung genannt, heute spricht man von Aufbauseminar. Gemeint ist das Gleiche.
Wenn die Punkte in Flensburg sich häufen oder man in der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, landet man wieder in der Fahrschule. In bestimmten Gruppen wird den Verkehrssündern Gelegenheit gegeben, ihre Einstellung im Straßenverkehr zu überdenken.
Egal, ob freiwillig oder verpflichtend : Ausdauer und Zeit werden Sie investieren müssen!
Sie werden über Ihre Sündenfälle als Verkehrsteilnehmer und deren Ursachen in der Gruppe diskutieren. Sie sollen selbst erkennen, wo die Risiken und Gefahren im Straßenverkehr lauern. Damit will der Gesetzgeber erreichen, dass Sie künftig Ihr Verhalten im Straßenverkehr ändern und rücksichtsvoller fahren.
Wichtig: Es kommen Kosten auf Sie zu! In der Regel belaufen sich diese auf 200.-EUR bis 250.-EUR.
Haben Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug geführt, sind Sie etwas Besonderes und bedürfen deswegen nach Ansicht des Gesetzgebers auch eines besonderen Aufbauseminars.
Sie sollen erreichen, künftig Trinken und Fahren zuverlässig zu trennen. Durch Diskussionen werden die Ursachen aufgezeigt, die Sie zur Teilnahme an dem besonderen Aufbauseminar geführt haben. Oberstes Ziel ist, Sie zu einer Änderung Ihres Trinkverhaltens zu veranlassen, um einen Rückfall und weitere Verkehrsverstöße unter Alkoholeinfluss zu vermeiden.
Wenn Sie Hemmungen haben, sich im Gruppengespräch hinsichtlich Ihrer Trinkgewohnheiten zu "outen", können Sie auch an einem Einzelseminar teilnehmen. Die Gesprächsrunden verkürzen sich dann auf je 90 Minuten. Allerdings kommen auch höhere Kosten auf Sie zu.
Sie kann im Gegensatz zu den Aufbauseminaren nicht angeordnet werden. Vielmehr basiert diese allein auf Ihrer freiwilligen Teilnahme, um das Punktekonto zu entlasten.
Wichtige Vorschriften:§ 35 FeV Aufbauseminar
§ 36 FeV Besondere Aufbauseminare nach § 2b Abs. 2 Satz 2 des StVG
§ 37 FeV Teilnahmebescheinigung
§ 38 FeV Verkehrspsychologische Beratung
§ 42 FeV Aufbauseminare
§ 43 FeV Besondere Aufbauseminare nach § 4 Abs. 8 Satz 4 des StVG
§ 44 FeV Teilnahmebescheinigung
§ 4 StVG Punktsystem