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Folgen für Neulinge

... weil Grünschnäbel lernen müssen

 

 

Führerschein-Neulinge mit einer Fahrerlaubnis auf Probe haben eine harte Zeit vor sich: Für zwei Jahre müssen sich die meist jugendlichen Kraftfahrer experimentelles Imponiergehabe und lockere Auslegung der Straßenverkehrsordnung besonders gründlich verbeißen.
So lange dauert nämlich die Fahrerlaubnis auf Probe mindestens, die der Gesetzgeber verordnet hat. Ausgenommen sind nur die Fahrerlaubnisse der Klassen L, M und T.

Alte Autohasen haben Zeit, ihr Punktekonto aufzubauen. Führerschein-Neulinge dagegen sollen bereits nach ersten Verstößen auf ihre Unzulänglichkeit hingewiesen werden. Die Fahrerlaubnisbehörde unterscheidet hier zwischen schwerwiegenden und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen. Sie sieht einen "Drei-Stufen-Plan" vor, wenn Ihnen eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße vorgeworfen wurden:

  • Beim ersten Mal werden Sie zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verdonnert. Außerdem verdoppelt sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre.
  • Beim zweiten Mal (nun innerhalb von vier Jahren!) erfolgt eine gebührenpflichtige Verwarnung. Außerdem wird Ihnen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
  • Beim dritten Mal ist Ihre Kraftfahrerkarriere beendet: Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Eine Neuerteilung ist dann frühestens nach drei Monaten möglich. Die Probezeit läuft danach weiter.
  • Beim vierten Mal dürfen Sie mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.



Wichtige Vorschriften:§ 32 FeV  Ausnahmen von der Probezeit        
§ 34 FeV Bewertung der Straftat und Ordnungswidrigkeit im Rahmen der Fahrerlaubnis ...         
Anl. 12 FeV Bewertung der Straftat und Ordnungswidrigkeit im Rahmen der Fahrerlaubnis ...       
§ 2a StVG Fahrerlaubnis auf Probe 

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Zuletzt aktualisiert am 24.01.2011

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