Führerschein-Neulinge mit einer Fahrerlaubnis auf Probe haben eine harte Zeit vor sich: Für zwei Jahre müssen sich die meist jugendlichen Kraftfahrer experimentelles Imponiergehabe und lockere Auslegung der Straßenverkehrsordnung besonders gründlich verbeißen.
So lange dauert nämlich die Fahrerlaubnis auf Probe mindestens, die der Gesetzgeber verordnet hat. Ausgenommen sind nur die Fahrerlaubnisse der Klassen L, M und T.
Alte Autohasen haben Zeit, ihr Punktekonto aufzubauen. Führerschein-Neulinge dagegen sollen bereits nach ersten Verstößen auf ihre Unzulänglichkeit hingewiesen werden. Die Fahrerlaubnisbehörde unterscheidet hier zwischen schwerwiegenden und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen. Sie sieht einen "Drei-Stufen-Plan" vor, wenn Ihnen eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße vorgeworfen wurden:
Wichtige Vorschriften:§ 32 FeV Ausnahmen von der Probezeit
§ 34 FeV Bewertung der Straftat und Ordnungswidrigkeit im Rahmen der Fahrerlaubnis ...
Anl. 12 FeV Bewertung der Straftat und Ordnungswidrigkeit im Rahmen der Fahrerlaubnis ...
§ 2a StVG Fahrerlaubnis auf Probe