Der Gesetzgeber belohnt Ihre Einsicht. Überzeugen Sie nämlich die Fahrerlaubnisbehörde, dass Sie Ihre Unzulänglichkeiten im Straßenverkehr erkennen und abzustellen bereit sind, können Sie Ihr Punktekonto erleichtern:
Der Fahrerlaubnisbehörde müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Seminars bzw. der Beratung eine Bescheinigung vorlegen.
Der Punkteabbau ist allerdings nur einmal in fünf Jahren möglich. Auf Vorrat, also vorbeugend für künftige Verkehrssünden, lassen sich Punkte nicht abbauen!
Und: Haben Sie erst einmal 18 Punkte erreicht, ist eine Verringerung nicht mehr möglich. Auch dann nicht, wenn die Verkehrsverstöße zum Zeitpunkt Ihrer Teilnahme an einer Abbaumaßnahme noch nicht rechtskräftig waren!
Wichtige Vorschriften:§ 45 FeV Punkterabatt auf Grund freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar oder ...
§ 4 StVG Punktsystem