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dies & D.A.S.

... sicher ohne Netz und doppelten Boden

 

 

Endlich! Ihr Traumwagen steht vor Ihnen und Sie können es kaum erwarten, loszudüsen?
Doch halt: wenn Sie ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen wollen, muss es zugelassen sein.


Die Zulassung

übernimmt meist Ihr Autohändler für Sie. Damit in der Amtsstube alles reibungslos klappt, werden für die Zulassung folgende Unterlagen benötigt:

  • aktueller (gültiger) Personalausweis oder Reisepass
  • Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug (Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, notwendig seit 1. Juli 2007)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung

Bei Importfahrzeugen aus der EU mit EG- Typgenehmigung benötigen Sie zusätzlich die Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier).

Wenn Sie das Fahrzeug nicht selbst zulassen, sondern einen anderen mit der Zulassung beauftragen, vergessen Sie nicht, ihm zusätzlich eine schriftliche Vollmacht mitzugeben. Der Bevollmächtigte muss sich dann selbstverständlich auch durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Seit dem 1.3.2008 gibt es die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Diese wird vom Versicherer in einer zentralen Datenbank bereitgestellt. Als Kunde erhalten Sie von Ihrem Versicherer eine Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer), die aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination besteht. Bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs müssen Sie nur noch die VB- Nummer nennen. Die Zulassungsstelle kann damit online die elektronische Versicherungsbestätigung von der Datenbank abrufen, und das Fahrzeug kann zugelassen werden.


Die Versicherung

schützt Sie und andere. Versicherungen halten die folgenden Leistungen bereit, damit Sie beruhigt unterwegs sein können:


KFZ-Haftpflichtversicherung

Ohne geht es nicht! Der Gesetzgeber verlangt von Ihnen, dass Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Auto abschließen. Ist das Fahrzeug nicht versichert, droht sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.


Vollkaskoversicherung

Sparen sie nicht an der falschen Stelle! Denn nur eine Fahrzeugvollversicherung (anders: Vollkaskoversicherung), schützt den Wert Ihres Neuwagens sowohl bei einem selbstverschuldeten Unfall als auch bei mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung durch andere.


Tipp!

wenn Sie bereits in der Haftpflichtversicherung einen günstigen Schadenfreiheitsrabatt "erfahren" haben, ist auch die Vollkaskoversicherung preiswerter als erwartet.
Denn diesen Schadenfreiheitsrabatt dürfen Sie übernehmen.


Rechtsschutzversicherung

Verzichten Sie nicht auf Ihr gutes Recht! Beim Fahrzeugkauf lauern vielfältige Gefahren. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten auf, wenn die Hilfe eines Rechtsanwalts unverzichtbar wird. Man vermittelt Sie gerne an einen kompetenten Fachanwalt.
Übrigens: Bei der D.A.S. können Sie den Verkehrsrechtsschutz auch online abschließen.




Wichtige Vorschriften:§ 1 PflVG
§ 6 PflVG
§ 3 FZV Notwendigkeit einer Zulassung
§ 6 FZV Antrag auf Zulassung
§ 13 KraftStG Nachweis der Besteuerung

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Zuletzt aktualisiert am 24.01.2011

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