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Abnahme des Neuwagens

... bestellt und abgeholt

 

 

Endlich! Ihr Neuwagen ist da.
Und obwohl Sie 14 Tage Zeit haben, das Fahrzeug beim Händler abzuholen, werden Sie es kaum erwarten können.
Lassen Sie jedoch die Frist verstreichen und melden sich nicht, wird es unangenehm.
Als Käufer sind Sie zur Abnahme des Kaufgegenstandes gesetzlich verpflichtet.
Sie müssen deshalb damit rechnen, dass der Händler Ihnen eine letzte Frist setzt. Ignorieren Sie auch diese, kann er vom Vertrag zurücktreten. Außerdem wird er Schadenersatz fordern in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises, wobei allerdings der Verkäufer auch einen höheren bzw. Sie einen niedrigeren Schaden nachweisen dürfen.


Wichtige Vorschriften: § 280 BGB Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
§ 286 BGB Verzug des Schuldners
§ 323 BGB Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
§ 325 BGB Schadensersatz und Rücktritt
§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
NWVB Ziff. V

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Zuletzt aktualisiert am 24.01.2011

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