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Vertragsabschluss Gebrauchtwagen

... Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser

 

 

Sie sind sich einig? Für den Abschluss eines jeden Kaufvertrages bedarf es zweier übereinstimmender Willenserklärungen - dem Angebot und der Annahme. Diese können zwar auch mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen sollten Sie aber immer auf der Schriftform bestehen.


Prüfung der Unterlagen

Bevor Sie eine Unterschrift unter den Kaufvertrag setzen, sollten Sie alle Fahrzeugunterlagen in Ruhe prüfen. Lassen Sie sich Zeit!


Der Inhalt des Kaufvertrages

Ganz gleich, ob Sie einen Vordruck oder eine Eigenkreation verwenden - folgende drei Angaben müssen stets enthalten sein:


Kaufvertragsparteien

Lassen Sie sich unbedingt den Personalausweis Ihres Vertragspartners vorlegen und übernehmen Sie die Daten in den Vertragstext. Als Käufer müssen Sie darauf achten, dass der Verkäufer zugleich Fahrzeugeigentümer ist - sein Name also in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) steht. Beharren Sie sonst auf eine schriftliche Verkaufsvollmacht und Einsicht in den Personalausweis sowohl des Vollmachtgebers (= Fahrzeugeigentümer) als auch des Bevollmächtigten (= Verkäufer).


Kaufgegenstand

Bezeichnen Sie ihn so genau wie möglich:
Fabrikat, Modell, Baujahr, Farbe, Fahrzeug-Ident-Nummer.
Als Käufer lassen Sie sich darüber hinaus alles schriftlich bestätigen, was für Sie kaufentscheidend ist, zum Beispiel Kilometerleistung, Unfallfreiheit, etc.
Lassen Sie alle Zubehörteile und Zusatzausstattungen im Kaufvertrag aufführen.

Kaufpreis

Hier ist die genaue Höhe anzugeben. Wenn der Kaufpreis nicht auf einmal und in bar zu zahlen ist, dürfen auch Angaben zur Zahlungsweise nicht fehlen.


Die Pflichten

Der Verkäufer ist zur Übergabe und Übereignung des Kaufgegenstandes verpflichtet.

Der Käufer ist zur Abnahme und Zahlung des Kaufgegenstandes verpflichtet. Dazu auf den folgenden Seiten noch Genaueres.




Wichtige Vorschriften:
§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

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Zuletzt aktualisiert am 24.01.2011

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