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Fahrzeugübernahme

... vor Inbetriebnahme des Gebrauchtwagens

Auf folgendes sollten Sie unbedingt achten:


Als Käufer:

Prüfen Sie bei der Abholung genau, ob das Fahrzeug in dem Zustand ist, den Sie vertraglich vereinbart haben. Anderenfalls müssen Sie das Auto nicht abnehmen.

Vergleichen Sie weiterhin die Fahrzeug-Ident-Nummer in der
Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und in der
Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) mit der auf dem Typschild im Motorraum.

Prüfen Sie die Papiere auch hinsichtlich der Person des Verkäufers. Lassen Sie sich vom Verkäufer den Personalausweis oder Reisepass zeigen.

Achten Sie schließlich auf den Erhalt folgender Dinge:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief), Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung
  • Bescheinigung über letzte HU (Hauptuntersuchung) und AU (Abgasuntersuchung)
  • Inspektionsheft als Nachweis für (hoffentlich) regelmäßig von einer Fachwerkstatt durchgeführte Wartungen
  • Bedienungsanleitung
  • (bei Unfallwagen ggf.) Gutachten und Reparaturrechnung
  • sämtliche Fahrzeugschlüssel.

Zubehör muss entweder in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) eingetragen oder mit einer ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ausgestattet sein. Für die Eintragung genügt übrigens nicht das Familienwappen des Verkäufers, sondern es bedarf des Prüfsiegels einer staatlich anerkannten Organisation (TÜV, DEKRA, GTÜ).

Als Verkäufer:

Lassen Sie sich von Ihrem Vertragspartner quittieren, dass er Papiere und Schlüssel übernommen hat.

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Zuletzt aktualisiert am 16.01.2011

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