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Agenturvertrag über einen Gebrauchtwagen

... geht oder umgeht?

 

 

Wenn Sie Ihren alten Gebrauchtwagen beim Kauf des neuen Gebrauchtwagens in Zahlung geben möchten, gibt es zwei Möglichkeiten:

Agenturvertrag

Sie können Ihren Gebrauchtwagenhändler beauftragen, Ihren alten Gebrauchten an einen Käufer zu vermitteln.  Bis 1990 erfreute sich der Agenturvertrag aus umsatzsteuerlichen Gründen großer Beliebtheit. Mit Einführung der Differenzbesteuerung gab es aber - jedenfalls aus steuerrechtlichen Gründen - kein Bedürfnis mehr für den Agenturvertrag.

Vor dem Hintergrund der Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf hat der Agenturvertrag nach der Schuldrechtsreform wieder Auftrieb erhalten:

B2C oder C2C?
... das ist hier die Frage


Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft (sogenanntes B2C- Geschäft, business-to-consumer).
Nach den Regelungen des § 475 Abs. 1 BGB kann bei einem Verbrauchsgüterkauf die Mängelhaftung nicht ausgeschlossen werden.

Anders beim Geschäft von Verbraucher zu Verbraucher (C2C- Geschäft, consumer-to-consumer).

Beim Agenturvertrag erfolgt der Weiterverkauf des Gebrauchtwagens von Privat zu Privat und ermöglicht damit den Ausschluss der Gewährleistungsrechte. Der Händler übernimmt lediglich die Position des Vermittlers.

Aber ist das auch zulässig? Werden dadurch nicht die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf umgangen?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist maßgeblich, wer das wirtschaftliche Risiko des Weiterverkaufs trägt. Eine unzulässige Umgehung liege nur dann vor, wenn der Agenturvertrag missbräuchlich ein Eigengeschäft des Händlers verschleiern soll - etwa, wenn der Händler dem Gebrauchtwageneigentümer einen Mindestpreis garantiert und in dieser Höhe den Kaufpreis für das neue Gebrauchtfahrzeug stundet. Damit übernimmt der Unternehmer das wirtschaftliche Risiko.

Die Folge: Der Händler muss sich bei einem Weiterverkauf so behandeln lassen, als habe er selbst das Fahrzeug verkauft.

Verkauf an den Händler

Sie können Ihren alten Gebrauchten auch direkt an den Händler verkaufen. Der Kaufpreis für den neuen Gebrauchten verringert sich um einen entsprechenden Betrag. 


Wichtige Vorschriften:§ 364 BGB Annahme an Erfüllungs statt
§ 474 BGB Begriff des Verbrauchsgüterkaufs
§ 475 BGB Abweichende Vereinbarungen
§ 675 BGB Entgeltliche Geschäftsbesorgung

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Zuletzt aktualisiert am 24.01.2011

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