Bei der Zulassungsstelle ist ein (gültiger) Personalausweis oder ein (gültiger) Reisepass mit einer Meldebescheinigung, die nicht älter als 1 Jahr sein darf, vorzulegen. Darüber hinaus eine Versicherungsbestätigung, die Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer- Einzug und die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief). Bei Importfahrzeugen aus der EU mit EG- Typgenehmigung benötigen Sie zusätzlich die Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier).
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