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Zulassung

2 häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.

Welche Unterlagen sind für die Zulassung meines Neuwagens erforderlich?

Bei der Zulassungsstelle ist ein (gültiger) Personalausweis oder ein (gültiger) Reisepass mit einer Meldebescheinigung, die nicht älter als 1 Jahr sein darf, vorzulegen. Darüber hinaus eine Versicherungsbestätigung, die Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer- Einzug und die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief). Bei Importfahrzeugen aus der EU mit EG- Typgenehmigung benötigen Sie zusätzlich die Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier).
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Was benötigt die Zulassungsstelle, um die Versicherungsbestätigung von der Datenbank abzurufen?

Sie erhalten von Ihrem Versicherer eine Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer). Bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs müssen Sie nur noch die VB-Nummer nennen. Damit kann die Zulassungsstelle die Versicherungsbestätigung von der Datenbank abrufen und das Fahrzeug kann zugelassen werden.
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Zuletzt aktualisiert am 20.01.2012

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