Wann hat ein Wiederholungstäter das Fahrverbot anzutreten?
Das Fahrverbot gilt sofort nach Rechtskraft der Entscheidung - wenn diese also gerichtlich nicht mehr überprüft werden kann (z. B. nach Ablauf der dafür vorgesehenen Frist). Lesen Sie mehr zu Wiederholungstätern
Zuletzt aktualisiert am 20.01.2012
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