Noch bis zum letzten Jahr gab es eine MUSS-Vorschrift, die nach Ablauf von zwei Jahren zu einer erneuten Führerscheinprüfung zwang. Diese Vorschrift existiert nun nicht mehr. Dennoch kann die Behörde bei bestehenden Bedenken, eine erneute Prüfung anordnen, und dies kann dann auch schon vor Ablauf von zwei Jahren geschehen.
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