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1 häufige Frage und Antwort (FAQ)

Das sin die Antworten auf Ihre Fragen.

Gelten nicht eingehaltene Werbeaussagen als Mangel?

Nicht eingehaltene Werbeaussagen (z. B. günstiger Kraftstoffverbrauch) gelten als Mangel, sofern es sich um konkrete, zugesicherte Eigenschaften handelt. Auf flache Werbeaussagen wie "Super Zustand", "Topp fit" oder "Sahnestück des Monats" können Sie sich hingegen nicht berufen.
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Zuletzt aktualisiert am 20.01.2012

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