Das Fahrverbot wird entweder durch die Verwaltungsbehörde oder das Strafgericht für einen Zeitraum von ein bis drei Monaten angeordnet. Lesen Sie mehr zu Verwaltungsbehörde
Wann hat ein Ersttäter das Fahrverbot einer Verwaltungsbehörde anzutreten?
Der Ersttäter darf den Beginn seiner Fahrabstinenz innerhalb eines Zeitrahmens von vier Monaten frei bestimmen, sofern es sich um ein verwaltungsbehördliches Fahrverbot handelt. Lesen Sie mehr zu Verwaltungsbehörde
Welche Gründe können dazu führen, dass die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzieht?
Der Fahrerlaubnisinhaber leidet entweder an körperlichen oder geistigen Mängeln oder weist charakterliche Defizite auf (z. B. durch schwerwiegende Verkehrsverstöße oder hat 18 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei erreicht). Lesen Sie mehr zu Verwaltungsbehörde
Ab wann darf man nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde nicht mehr fahren?
Ist die Verwaltungsbehörde verpflichtet, die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist wieder zu erteilen?
Die Verwaltungsbehörde ist nicht verpflichtet, die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist wieder zu erteilen, sondern hat zu prüfen, ob die Gründe für die Entziehung inzwischen weggefallen sind. Lesen Sie mehr zu Verwaltungsbehörde
Zuletzt aktualisiert am 20.01.2012
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