Werden dem Geschädigten bei Bedarf die Kosten der Verschrottung seines Fahrzeuges ersetzt?
Ein Kraftfahrzeug besteht überwiegend aus Sondermüll, der einer besonderen Entsorgung bedarf. Die Kosten dafür werden dem Geschädigten nach Vorlage der entsprechenden Rechnung des Autoverwerters erstattet. Lesen Sie mehr zur Verschrottung
Zuletzt aktualisiert am 28.09.2010
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