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Verkehrszentralregister

7 häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.

Die Verletzung welcher Verkehrsvorschriften wird im Verkehrszentralregister eingetragen?

Vermerkt werden Ordnungswidrigkeiten ab EUR 40.- Bußgeld oder solche, die mit einem Fahrverbot geahndet werden, sowie Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder Straftaten, die zu einem Fahrverbot oder zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Dabei ist keine aktive Teilnahme am Straßenverkehr notwendig. Es reicht, wenn man Einfluss auf den Straßenverkehr genommen hat.
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Mit wie vielen Punkten werden Verfehlungen im Verkehrszentralregister bewertet?

Ihre Verfehlungen werden mit ein bis sieben Punkten im Verkehrszentralregister bewertet. Wieviel genau Sie zu erwarten haben, können Sie dem Bußgeldkatalog entnehmen.
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Werden Verkehrsverstöße eingetragen, die im Ausland begangen wurden?

Nein, Verkehrsverstöße, die im Ausland begangen wurden, werden im Verkehrszentralregister nicht eingetragen.
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Müssen Berufskraftfahrer mit einer Eintragung wegen Fahrtzeitüberschreitung und Verstoß gegen EG-Sozialvorschriften rechen?

Nein, Berufskraftfahrer müssen bei Verstößen gegen Sozial- und Arbeitsvorschriften nicht mit einer Eintragung in das Verkehrszentralregister rechnen.
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Welche Folgen hat die Eintragung von 8 Punkten im Verkehrszentralregister?

Der Fahrerlaubnisinhaber wird gebührenpflichtig verwarnt und auf die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar hingewiesen.
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Welche Folgen hat die Eintragung von 14 Punkten im Verkehrszentralregister?

Der Fahrerlaubnisinhaber wird zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet bzw. er erhält eine erneute gebührenpflichtige Verwarnung, sofern er in den letzten fünf Jahren bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen hatte. Desweiteren wird er auf die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung hingewiesen und er wird informiert, dass bei Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
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Welche Folgen hat die Eintragung von 18 Punkten im Verkehrszentralregister?

Die Entziehung der Fahrerlaubnis wird angeordnet und idR. eine verpflichtende Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung angeordnet.
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Zuletzt aktualisiert am 20.01.2012

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