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Unfallschaden

3 häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.

Stellt ein Unfallschaden einen Mangel dar?

Soweit es sich nicht um Bagatellschäden handelt, stellen Unfallschäden einen Mangel dar. Deshalb muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt mitteilen. Es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann.
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Muss mich der Verkäufer eines Gebrauchtwagens auf einen Unfallschaden hinweisen?

Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt mitteilen. Es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann.
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Was fällt unter den Begriff "Bagatellschaden"?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Bagatellschaden nur bei geringfügigen äußeren Lackschäden anzunehmen. Blechschäden fallen nicht mehr unter den Begriff des Bagatellschadens.
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Zuletzt aktualisiert am 28.09.2010

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