Als Verkäufer müssen Sie die Zulassungsstelle, die das Kennzeichen zugeteilt hatte, unverzüglich über den Verkauf informieren, Name und Anschrift des Käufers mitteilen und die Bestätigung des Käufers übermitteln, dass dieser die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Kennzeichen erhalten hat.
Lesen Sie mehr zur Ummeldung