Sie können die Kosten für ein neues Auto verlangen. Diese Abrechnungsmethode nennt man auch Abrechnung auf Neuwagenbasis. Dies können Sie aber nur verlangen, wenn: - das Auto nicht älter als etwa zwei Monate ist - es eine Laufleistung von weniger als 1000 km hat - erhebliche Beschädigungen vorliegen, die noch Schönheitsfehler oder Sicherheitsrisiken trotz Reparatur bergen.
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