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Sichtverhältnisse

4 häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.

Ich habe für mein Auto keine Garage. Morgens ist es mir meist zu zeitaufwendig, die Scheiben komplett frei zu kratzen. Riskiere ich ein Bußgeld?

Wer nur ein Guckloch auf der Windschutzscheibe zur Verfügung hat, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro, weil die Sicht beim Fahren beeinträchtigt ist. Bei Neuschnee darf man auch nicht vergessen, den Schnee von Autodach und Motorhaube zu entfernen, denn der Fahrtwind weht den Schnee auf die Front- und Heckscheibe und so wird die Sicht zusätzlich behindert.

Was sollte ich im Winter beim Autofahren noch beachten?

Bevor Sie losfahren, sollten Sie Scheinwerfer und Rücklichter von Eis und Schnee befreien. Und defekte Glühbirnen sollten sofort ausgetauscht werden.

Muss ich alle Scheiben meines Fahrzeuges vom Eis befreien?

Zumindest müssen Windschutzscheibe und Seitenfenster so weit frei sein, dass eine ungehinderte und ausreichende Straßeneinsicht möglich ist. Andernfalls drohen nicht nur ein Verwarngeld, sondern bei einem Unfall auch ein Mitverschulden.

Müssen auch die Beleuchtungen am Fahrzeug eis- und schneefrei sein?

Vorgeschrieben ist es nicht, dass auch Scheinwerfer und Blinker am Fahrzeug frei gekratzt werden müssen. Da diese Elemente aber auch Ihrer eigenen Sicherheit beim Autofahren dienen, empfiehlt es sich, auch diese eis- und schneefrei zu halten.
Zuletzt aktualisiert am 20.01.2012

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